Der Grosse Rat in Thurgau hat ein neues
Polizeigesetz besprochen. Für Aufruhr sorgte dabei insbesondere eine Änderung, die es der Polizei erlauben soll, elektronische Geräte von verdächtigen Personen direkt vor Ort einzusehen. Handys oder Laptop einer Person sollen dabei durchsucht werden können, auch ohne Verdacht auf eine Straftat.
Nun stimmte der Grosse Rat in Thurgau dafür, das Gesetz wieder in die beratende Kommission zu schicken. Es müsse nochmals besprochen werden, ob diese Änderung mit dem Bundesgesetz vereinbar ist.
"Das wäre ein krass tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte", sagt Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft Schweiz, gegenüber dem
'Tagesanzeiger'. "Für viele ist das Handy wie die zweite Hälfte des Gehirns."
Anfang Mai nahm der Kantonsrat diesen neuen Paragrafen noch mit 62 zu 56 Stimmen an. "Ist es denn so schlimm, wenn die Polizei nachschaut, mit wem ich als Letztes telefoniert oder was ich als Letztes fotografiert habe?", fragte ein Politiker der Mitte-Partei während der Debatte. Mögliche Eingriffe in die Privatsphäre wurden zwar thematisiert, doch die Bedenken wurden schlicht als Misstrauensvotum gegenüber der Polizei abgetan.
Cornelia Kompsch, SP-Regierungsrätin und Vorsteherin des Departements für Justiz und Sicherheit, unterstützt den neuen Paragrafen. Laut 'Tagesanzeiger' sei ihr bewusst, dass der Paragraf in seiner aktuellen Form gegen die Verfassung verstössen könnte. "Bei dem Gesetz geht es aber um die Prävention und nicht darum, Beweise zu sammeln", meint sie. Es sei das Ziel der Polizei in allen Kantonen, dass Straftaten erkannt werden sollen, bevor sie überhaupt passieren, sagt die Regierungsrätin. "Der Thurgau ist dabei einfach gerade in einer Vorreiterrolle."
Ob sich das Gesetz wie geplant umsetzen lässt, ist zweifelhaft. Laut dem 'Tagesanzeiger' würden mehrere mit der Sache vertraute Personen davon ausgehen, dass der Paragraf in der weiteren Debatte einen schweren Stand haben wird.