US-Gericht: KI-Werke fallen nicht unter das Urheberrecht

25. August 2023 um 13:53
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Laut Infinite-Monkey-Theorem würde ein Affe, der unendlich tippt, alle Bücher der französischen Nationalbibliothek schreiben. Unter das Urheberrecht fielen seine eigenen Werke aber nicht. Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Midjourney

In einem langwierigen Streik in Hollywood geht es auch um die Frage, was Autoren durch Künstliche Intelligenz droht. Der Entscheid eines Bundesbezirksgerichts dürfte sie etwas aufatmen lassen.

In Hollywood stehen derzeit die Kameras still: Neben Schauspielern sind auch Drehbuchautorinnen bereits vor fast 4 Monaten in den Streik getreten. Noch ist kein Ende der Arbeitsniederlegung in Sicht, die Fronten sind verhärtet. Neben besseren Arbeitsbedingungen und mehr Lohn fordert die "Writers Guild of America" (WGA) auch klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Nun könnte ein Gerichtsurteil ihre Sorgen etwas lindern.
Ein Bundesbezirksgericht hat eine Entscheidung des US-Amts für Urheberrecht bestätigt, dass ein von Künstlicher Intelligenz geschaffenes Kunstwerk nicht schutzfähig ist. Anlass für den Streitfall war eine Klage von Stephen Thaler, CEO des Unternehmens Imagination Engines. Er wollte das von einer Software geschaffene "Werk" namens "A Recent Entrance to Paradise" bereits 2018 urheberrechtlich schützen lassen, blitzte damit aber ab, wie das Magazin 'The Hollywood Reporter' berichtet.
Thaler gelangte ans Bundesbezirksgericht in Columbia. Er argumentiert tautologisch, dass Künstliche Intelligenz "als Urheber anerkannt werden sollte, wenn sie die Kriterien für die Urheberschaft erfüllt". Die Eigentumsrechte sollen dabei dem Eigentümer der Maschine zustehen. Die Entscheidung des Urheberrechtsamtes bezeichnet er als willkürlich.
Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. Im Gegenteil heisst es im Urteil: In Ermangelung jeglicher menschlichen Beteiligung an der Schöpfung des Werkes sei die klare und eindeutige Antwort des Amtes für Urheberrechte zu bestätigen. Das Gesetz schütze nur Werke menschlicher Schöpfung, die menschliche Urheberschaft sei also eine Grundvoraussetzung. Zugleich sei das Urheberrecht aber so konzipiert, dass es sich anpasse.

Der Affe hinter der Kamera

Das Gerichtsurteil verweist auf das Beispiel der Kameras. Diese erzeugten zwar eine mechanische Reproduktion einer Szene, doch geschehe dies erst, nachdem ein Mensch eine "geistige Vorstellung" von dem Foto entwickelt habe. Das umfasse etwa Entscheidungen wie Standort, Motiv und Beleuchtung. Die menschliche Beteiligung sei ausschlaggebend gewesen, dass die neue Art von Werk – die Fotografie – unter das Urheberrecht falle, heisst es im Urteil weiter.
Das Gericht verweist auch auf einen Fall, in dem ein von einem Affen aufgenommenes Foto nicht urheberrechtlich geschützt wurde. Auch ein Antrag für ein mit Künstlicher Intelligenz erstelltes Werk könne einen Urheberrechtsanspruch nur begründen, wenn ein Mensch es in einer "ausreichend kreativen Art und Weise ausgewählt oder arrangiert" habe. Und zwar so weit, dass das Resultat ein originäres Werk der Urheberschaft darstelle.
Was das konkret bedeutet, ob ein raffinierter Prompt bereits genügt, müsste dann wiederum ein Gericht feststellen. Für die streikenden Autoren in Hollywood könnte es bedeuten, dass die Filmstudios sie auch darum weiter in den Schreibprozess einbinden werden, weil ein Werk damit unter das Urheberrecht fallen könnte. "Sie brauchen uns", sagte ein Mitglied der Writers Guild of America dem Magazin 'The Hollywood Reporter'.

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