Bisher stand für das United States Department of Justice (DoJ), das US-Justizministerium, bei Ermittlungen gegen Cyberkriminelle das Ziel im Vordergrund, sie zu identifizieren und sie später für ihre Taten belangen zu können. Oft liess man Cyberkriminelle eine Zeit lang gewähren, um sie nicht aufzuschrecken und die Strafverfolgung zu gefährden. Dies auch wenn man durchaus ihre Infrastruktur hätte angreifen und lahmlegen oder zumindest stören können.
Genau solche Präventivschläge will das DoJ aber vermehrt ins Auge fassen. Dies
erläuterte die DoJ-Chefin Lisa Monaco an einer Cyber-Security-Konferenz in München. Man habe entsprechend neue Anweisungen erarbeitet, so Monaco. Sowohl Cyberpolizisten als auch Staatsanwälte und Analysten sollen nun regelmässig abschätzen, ob direkte Aktionen gegen Cyberakteure gerechtfertigt wären, auch wenn sie spätere Verhaftungen oder Anklagen erschweren könnten.
Solche Aktionen sollen dann durchgeführt werden, wenn sie das Risiko für Opfer verringern können. Eine Rolle dürfte es auch vermehrt spielen, ob es überhaupt Chancen gibt, einen Angreifer jemals juristisch belangen zu können, beispielsweise wenn es sich um staatlich gesponserte oder geschützte Akteure in anderen Staaten handelt.
Potenzielle Massnahmen wären unter anderem die Beschlagnahmung oder das Lahmlegen von Servern der Angreifer. Eine Möglichkeit wäre es auch, zu versuchen, in den Besitz von Entschlüsselungs-Schlüsseln von Ransomware-Gruppen zu gelangen und diese dann den Opfern zur Verfügung zu stellen.
Als weitere Massnahme soll eine internationale Initiative gestartet werden, um es für Cyberkriminelle schwieriger zu machen, Kryptowährungen zu benützen. Die Initiative soll zu mehr internationaler Ermittlungsarbeit beitragen, indem "mehr Augen von vielen Strafverfolgungsbehörden weltweit" die Bewegung von Geldern durch Blockchain-Netzwerke überwachen und verfolgen, so Monaco.