Biometrische Gesichtserkennung soll an allen öffentlich zugänglichen Orten verboten werden. Das Verbot gelte für Private absolut, nur Behörden dürften – auf richterlichen Beschluss – entsprechende Technologien einsetzen. Ausserdem: "Bei bewilligten Demonstrationen, Kundgebungen oder Sportveranstaltungen darf biometrische Gesichtserkennung nie zum Einsatz kommen."
Dies fordert die Mehrheit des Winterthurer Stadtparlaments in einer
kantonalen Behördeninitiative, welche gestern mit 47 von 60 möglichen Unterschriften eingereicht worden ist. Nicht unterschrieben haben Mitglieder der GLP und der AL. Erstere sind "gegen ein Technologieverbot", sagte Urs Glättli zur Zeitung '
Landbote'. Der linken AL gehe das Verbot zu wenig weit, heisst es dort.
Bald ist der Kantonsrat an der Reihe
Stimmt das Stadtparlament dem Beschlussantrag zu, was bei der Anzahl Unterschriften auf dem Antrag eine Formsache sein dürfte, kommt die Initiative in den Kantonsrat. Dort benötigt sie die Unterstützung von 60 Personen.
Im Zürcher Kantonsrat ist derzeit
eine weitere Motion hängig, die den Schutz von "Grundrechten und Privatsphäre im öffentlichen Raum" fordert. Darin gehts ebenfalls um ein Verbot von Gesichtserkennung, allerdings spricht die Motion von "biometrischen Fern-Erkennungssystemen", was theoretisch über die Aufzeichnung von Stimmen geschehen kann. Im Unterschied zum Winterthurer Anliegen sieht diese Motion mehr Ausnahmebewilligungen und damit mehr Spielraum beim Einsatz von solchen Technologien vor.
Regierungsrat will kein Verbot von Gesichtserkennung
In seiner Antwort schrieb der Regierungsrat, dass im Kanton Zürich die Bearbeitung biometrische Daten schon heute streng geregelt sei. Ausserdem würde ein allgemeines Verbot auch der in der Datenschutzgesetzgebung angestrebten Technologieneutralität widersprechen, so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom November 2022. Unter anderem aus diesem Grund hat der Regierungsrat die Ablehnung der Motion beantragt.