Der Bundesrat hat entschieden, dem Kanton Luzern eine Grundbewilligung für E-Voting-Versuche zu erteilen. Die Bewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis einschliesslich der Abstimmung vom 26. November 2028, wie es in einer Mitteilung heisst. Für die Abstimmung vom 27. September 2026 habe zudem die Bundeskanzlei die Zulassung erteilt.
Mit dem Entscheid kann der Kanton Luzern die Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe wieder aufnehmen. Zum Einsatz komme das E-Voting-System der Schweizerischen Post, das bereits in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Thurgau sowie seit 2024 auch in Graubünden genutzt wird. Vergangene Woche beantragte
auch der Kanton Neuenburg die Wiederaufnahme seiner E-Voting-Versuche.
Fokus auf Stimmberechtigte im Ausland
Der Kanton will eigenen Angaben zufolge die elektronische Stimmabgabe zunächst den Auslandschweizer Stimmberechtigten anbieten. Für die Abstimmung vom 27. September 2026 seien rund 6900 Stimmberechtigte für das E-Voting-System angemeldet.
Insgesamt sollen an diesem Urnengang rund 181'000 Stimmberechtigte elektronisch abstimmen können. Das entspreche rund 3,2% aller Stimmberechtigten in der Schweiz. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons Luzern müssen sich dafür nicht separat registrieren.
Bis 2029 werde der Versuchsbetrieb im Kanton evaluiert. Über eine mögliche Fortsetzung der versuchsweisen Einführung von E-Voting entscheidet anschliessend der Kantonsrat.
Vorfall in Basel-Stadt aufgearbeitet
Die bisherigen E-Voting-Versuche werden von Bund und Kantonen insgesamt positiv bewertet. Die elektronischen Stimmen würden jeweils korrekt und zuverlässig zur Auszählung übermittelt. In der Mehrheit der Abstimmungen sei die Ergebnisermittlung planmässig verlaufen.
Eine Ausnahme bildete die Abstimmung vom 8. März 2026 im Kanton Basel-Stadt. Dort konnten
2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht entschlüsselt und gezählt werden. Ursache waren laut Angaben des Bundes Unregelmässigkeiten bei der Handhabung von PIN-geschützten USB-Sticks durch den Kanton.
Ein Zusammenhang mit dem eingesetzten E-Voting-System der Post bestehe nicht. Die betroffenen Prozesse seien im Nachgang überprüft und angepasst worden. Der Bund geht davon aus, dass ein vergleichbarer Vorfall künftig sehr unwahrscheinlich ist.