Basel-Stadt hat als einer der ersten Schweizer Kantone 2023 wieder Versuche mit E-Voting aufgenommen. Man habe gute Erfahrungen gesammelt, hielt der Regierungsrat im vergangenen Sommer in einem Zwischenfazit fest. Der elektronische Stimmkanal soll deshalb schrittweise auf 30% des kantonalen Elektorats
ausgedehnt werden. Aktuell steht er nur Menschen mit Behinderungen sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung.
Doch jetzt kam es bei den eidgenössischen Abstimmungen vom 8. März zu einer folgenschweren Panne. Schon am 6. März teilte die Basler Staatskanzlei mit, dass es zu Problemen bei der Verwendung der USB-Sticks komme, die für die Entschlüsselung der Stimmen notwendig sind.
Bemühungen zur Problemlösung eingestellt
"Bis zur rechtlich vorgesehenen Schliessung der Urne heute (8. März) um 12.00 Uhr sind insgesamt 2048 Stimmen von Auslandschweizer Stimmberechtigten und angemeldeten Stimmberechtigten mit Behinderungen des Kantons elektronisch eingegangen. Diese können aufgrund der nicht verwendbaren USB-Sticks nicht gelesen und für die Abstimmung vom 8. März 2026 nicht gezählt werden", hiess es in einer zweiten Stellungnahme gestern, Sonntag.
Mehrere Versuche von IT-Experten und -Expertinnen zur Behebung des Problems bei den USB-Sticks seien erfolglos geblieben. "Damit sind alle Möglichkeiten, die der Staatskanzlei gegenwärtig zur Verfügung stehen, ausgeschöpft. Die Staatskanzlei stellt ihre Bemühungen zur Problemlösung gegenwärtig ein."
Stimmen nicht "ungültig"
Der aktuelle Fehler bei elektronisch abgegebenen Stimmen entspreche aber keinem der gesetzlichen Ungültigkeitsgründe. Sie als ungültig zu bezeichnen, würde auch den falschen Eindruck erwecken, die betreffenden Stimmberechtigten hätten fehlerhaft abgestimmt, hiess es weiter. Dies sei aber nicht der Fall, da die Stimmabgaben "mutmasslich eindeutig lesbar wären".
Vorläufig und bis zur Erwahrung der Abstimmungsergebnisse durch den Bundesrat sei es noch möglich, im Falle einer Lösung des technischen Problems die Stimmen zu berücksichtigen, wie die Staatskanzlei weiter schreibt. Daher wartet sie mit der Publikation der Resultate im Kantonsblatt bis zum letztmöglichen Termin, dem 21. März 2026. Die Schlussresultate im Kanton Basel-Stadt zu den eidgenössischen Vorlagen seien jedoch dermassen deutlich, dass die elektronischen Stimmen sie nicht hätten ändern können.
Keine Auswirkungen auf andere E-Voting-Kantone
Die Staatskanzlei betont, dass keine Verbindung zwischen dem Vorfall und dem E-Voting-System bestehe, welches die Schweizerische Post zur Verfügung stellt. Die für E-Voting zugelassenen Stimmberechtigten der anderen Pilotkantone Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien vom Problem in Basel-Stadt nicht betroffen. Die Staatskanzlei bedauere den Vorfall: "Im nächsten Schritt wird der Kanton Basel-Stadt die Fehlerursache sorgfältig analysieren, um Massnahmen zu ergreifen, die zukünftig ähnliche Fehler verhindern."
Das Netzpolitik-Magazin
'Dnip' schreibt in einer Analyse zur Panne: "USB-Sticks kommen im ganzen E-Voting-System an diversen Stellen zum Einsatz, primär um einzelne Bestandteile untereinander wie auch gegenüber dem Internet abzusichern." Die Zuständigen hätten die kritischen Daten – vermutlich Schlüssel oder Passwörter – auf drei USB-Sticks gesichert und bei deren Verwendung erkannt, dass Daten nicht funktionieren. "Was genau schief gelaufen ist, um gleich alle drei Sticks unbrauchbar zu machen, muss die weitere Analyse zeigen. Fast noch spannender dürften dann die Massnahmen sein, mit welchen die Post und Kantone das entsprechende Problem in Zukunft vermeiden wollen", so 'Dnip'.
Kritik aus der Politik
Die Panne in Basel-Stadt hat aber bereits zu Kritik am E-Voting-System geführt. Der Nationalrat und neu gewählte Zürcher Stadtrat Balthasar Glättli (Grüne) sagte der
'NZZ am Sonntag' (Paywall): "Wenn es bei einer der vier Abstimmungen extrem knapp würde, müsste diese wiederholt werden." Immerhin sei aber transparent über das Problem informiert worden.
SVP-Nationalrat Franz Grüter erklärte: "Wahlen und Abstimmungen sind das Rückgrat einer Demokratie." Auch kleinere Pannen würden der Glaubwürdigkeit schaden, so der IT-Unternehmer. "Schwindet das Vertrauen, ist das fatal." Grüter fordert nun, dass die Bundeskanzlei das Projekt E-Voting beerdigt.
Auslandschweizerin will klagen
Die Bundeskanzlei will trotz der Basler Panne nichts von einem Abbruch der E-Voting-Versuche wissen. Die Probleme seien zwar bedauerlich und dürften sich nicht wiederholen, sie stellten den Versuchsbetrieb aber nicht infrage, erklärte ein Sprecher der Zeitung. "Letztlich hilft der Vorfall dabei, das E-Voting weiter zu verbessern." Klar sei hingegen, dass die politischen Rechte jener Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verletzt werden, die zwar abgestimmt haben, deren Stimmen aber nicht gezählt werden können.
Der Vorfall wird aber ein politisches Nachspiel haben. Im Basler Grossen Rat sind bereits Vorstösse dazu in Planung. Auch hat eine Auslandschweizerin laut dem
'SRF Regionaljournal' angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie könne es kaum glauben, dass sie ihre Stimme abgegeben habe und diese jetzt nicht zählt. "Das macht mich ziemlich wütend, weil der Fehler liegt ja nicht bei mir", sagte sie 'SRF'.
(Mit Material von Keystone-sda)