Der Kanton Neuenburg bezeichnet sich selbst als einen der Vorreiter bei der elektronischen Stimmabgabe. Der Kanton habe den Kanal zwischen 2005 und
2019 bei 56 Abstimmungen und Wahlen angeboten, heisst es in einer Mitteilung der Kantonsverwaltung.
Bei der Abstimmung am 29. November 2026 sollen nun die Versuche mit dem System der Schweizerischen Post wieder aufgenommen werden. Es werde seit 2023 auch für die Tests in den Kantonen Basel-Stadt, Graubünden, St. Gallen und Thurgau eingesetzt. Die Wiedereinführung in Neuenburg unterliege jedoch noch der Genehmigung durch den Bund, mit der der Kanton im Laufe des Septembers rechnet. Über den Umfang der Tests werden allerdings keine Angaben gemacht.
Für die Teilnahme am E-Voting ist dem Kanton zufolge eine vorgängige Registrierung erforderlich. Die Stimmberechtigten müssten auf dem Portal der Neuenburger öffentlichen Körperschaften ein privates Konto einrichten. Dank der Einführung anerkannter digitaler Identitäten wie Agov und SwissID sei die Kontoerstellung jedoch vollständig online möglich. Dies vereinfache die Formalitäten für Einwohnerinnen und Einwohner von Neuenburg, insbesondere für diejenigen, die im Ausland leben. Die Registrierung sei einmalig notwendig und bleibe anschliessend für die folgenden Abstimmungen gültig.
Die elektronische Stimmabgabe ergänze die Briefwahl und die Stimmabgabe an der Urne, betont der Kanton. Die Lösung sei für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit politischem Wohnsitz im Kanton von besonderem Interesse. Sie erlaube insbesondere eine Verringerung der Einschränkungen durch Postlaufzeiten, die die rechtzeitige Auszählung der Stimmen manchmal erschweren können.