Das Stadtparlament Winterthur hat sich am 15. September für die Einreichung einer Behördeninitiative im Kanton Zürich zum Verbot biometrischer Gesichtserkennung entschieden. Dabei sollen – nur auf richterlichen Beschluss – ausschliesslich Behörden diese Technologien an öffentlichen Orten einsetzen dürfen. Hierbei wird ausdrücklich Software verboten, die biometrische Gesichtserkennung betreiben kann. Die Initiative wird dadurch begründet, dass Menschenrechte und Privatsphäre gewahrt werden sollen.
Die Befürworterinnen und Befürworter warnen vor einem Szenario, in dem die Kopplung von Gesichtserkennung mit bestehender Videoüberwachung zu einer anlasslosen, flächendeckenden Massenüberwachung führen könnte. Dies widerspreche demokratischen Grundprinzipien und verletze grundlegende Menschenrechte. Mit dieser Initiative werden die Mächte der Polizei rechtlich eingerahmt.
Neben der Stadt Winterthur hat sich schon die Stadt St. Gallen ebenfalls für ein Verbot zur automatischen Gesichtserkennung entschieden. Das dortige Parlament fällte den Entscheid
im vergangenen April. Die Strafrechtsprofessorin Monika Simmler erklärte damals gegenüber
'SRF', dass aus rechtlicher Sicht die Gesichtserkennung in der Schweiz so lange verboten bleibt, bis sie erlaubt ist. Somit handle es sich bei dieser politischen Debatte eher um eine symbolische Debatte.
Die Behördeninitiative in Winterthur sieht ein Verbot von Gesichtserkennung in Einkaufszentren, Bildungseinrichtungen, Veranstaltungsorte sowie auch im öffentlichen Verkehr vor. Offen bleibt, wie das vorgesehene Gesetz praktisch umgesetzt wird. Bestehende Kameras und Überwachungssysteme von Privaten sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Ebenfalls steht nicht fest, was mit Hardware passiert, bei denen die biometrische Gesichtserkennung schon integriert ist.