St. Gallen verbietet auto­matische Gesichts­erkennung

2. Mai 2025 um 09:00
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Foto: Getty Images / Unsplash+

Eine Motion forderte, dass in der Stadt St. Gallen in öffentlich zugänglichen Räumen die automatische Gesichts­erkennung untersagt wird. Das Stadtparlament stimmt dem zu.

Die Stadt St. Gallen will die automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten. Das Stadtparlament hat am 29. April ein Verbot des Einsatzes entsprechender Technologien durch öffentliche Organe auf öffentlichem Grund beschlossen. Um das Verbot umzusetzen, seien Anpassungen in verschiedenen Reglementen nötig, heisst es in einer Medienmitteilung des Stadtparlaments. Grundlage für den Entscheid war eine Motion, die nun als erledigt abgeschrieben wird.
In der Stadt St. Gallen stehen derzeit Videoüberwachungen im Einsatz. Aufgrund des Beschlusses dürfen sie nicht mit einer Gesichtserkennungssoftware ergänzt werden.
Bestehende Videoüberwachung, wie sie etwa an Bahnhöfen oder in Parkgaragen eingesetzt werde, würde ausgestattet mit Gesichtserkennungssoftware "eine weiträumige Massenüberwachung" ermöglichen, erklärten die Motionäre 2022. Dies verletze nicht nur das Grundrecht auf Privatsphäre, sondern schrecke auch Menschen davon ab, Grundrechte wie die Meinungsäusserungs- oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

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