Die Anwaltskanzlei Oberson Abels, die für eine Administrativuntersuchung des Falls Xplain eingesetzt wurde, wird wichtige Unterlagen nicht erhalten. Dokumente der Bundesanwaltschaft aus der Strafuntersuchung zum Datenabfluss dürfen nicht an die Kanzlei gegeben werden. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden, wie 'Keystone-SDA' heute berichtet. Xplain hatte am Gericht Beschwerde eingereicht, nachdem Oberson Abels die Daten bei der Bundesanwaltschaft angefordert hatte und diese auch erhalten hätte.
Xplain begründet ihre Beschwerde damit, dass es untersuchungstaktisch ungeschickt und sachlich verfehlt sei, Oberson Abels in diesem frühen Stadium Einsicht in die Informationen zu gewähren. Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass "Informationen aus dem Strafverfahren anlässlich der Administrativuntersuchung unkontrolliert verbreitet würden". Das wiederum würde die Reputation von Xplain sowie Geschäftsgeheimnisse bedrohen.
Das Gericht heisst die Beschwerde nun gut, Oberson Abels wird ohne die Akten auskommen müssen. Der Entscheid
(PDF) datiert bereits auf Anfang Dezember, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Es wird darin auch festgehalten, dass es sich um kein Verwaltungsverfahren mit abschliessender Verfügung handelt. Die Kanzlei wird demnach nach Abschluss ihrer Untersuchung lediglich einen Bericht vorlegen, der keine rechtliche Wirkung hat.
Die Firma Xplain aus Interlaken BE
war im Frühling 2023 gehackt worden, heikle Daten verschiedener Bundesstellen tauchten im Darkweb auf. Darunter auch Informationen des Bundesamts für Polizei (Fedpol) und des Bundesamts für Zoll und Grenzschutz (BAZG). Hinter der Attacke steckt die Ransomware-Bande Play. Der Bundesrat hatte die Administrativuntersuchung bereits im August beschlossen.