Unter dem Öffentlichkeitsprinzip versteht man, dass mit wenigen Ausnahmen alles, was die Verwaltung tut, als öffentlich gilt. Unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz kann jede und jeder die Einsicht in interne Dokumente verlangen – und die Verwaltungen müssen diese gewähren, sofern beispielsweise kein übergeordnetes Interesse besteht. Ausgeschlossen davon sind heute nur Regierungsratsprotokolle oder persönliche Notizen von Verwaltungsmitarbeitenden, weiss die '
NZZ'.
Es ist richtig und wichtig, dass das Handeln öffentlicher Verwaltungen transparent ist und alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Kontrolle haben. Rund 200 Mal pro Jahr passiert das bei der Zürcher Kantonsverwaltung, schreibt die 'NZZ'. Doch allem Anschein nach ist das der Zürcher Regierung zu viel Transparenz. Wie Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, entdeckte, will der Zürcher Regierungsrat das Gesetz über die Information und den Datenschutz dahingehend verändern, dass "die Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen" nicht mehr herausgegeben werden müssten.
Zürcher Öffentlichkeitsgesetz wäre strenger als jenes des Bundes
"Protokolle der Verwaltung sind entscheidend für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips", zitiert die Zeitung Martin Stoll. Dank ihnen würden Entscheide erst richtig nachvollziehbar. Er glaubt, dass es der Zürcher Regierung an Willen zu mehr Transparenz fehle und sagt: "Wird das Gesetz in der jetzigen Form umgesetzt, wäre es deutlich strenger als etwa das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes."
Auf Anfrage der 'NZZ' sagt Regierungssprecher Andreas Melchior, dass mit der Geheimhaltung interner Protokolle die Meinungsbildung in der Verwaltung geschützt werden solle.
Der Entscheid über den vorliegenden Gesetzesentwurf obliegt dem Zürcher Kantonsrat. Die Beratung wird in den nächsten Wochen beginnen.