Eine gemeinsame Untersuchung von Correctiv Schweiz und der Stiftung "Zugang für alle" zeigt gravierende Defizite bezüglich digitaler Barrierefreiheit – trotz gesetzlicher Verpflichtung und technischer Standards.
Fünf Jahre nach der Verpflichtung der Schweizer Städte und Gemeinden, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Von 70 geprüften Gemeinde-Webseiten sind 20 teilweise barrierefrei, während 50 die grundlegenden Anforderungen gar nicht erfüllen. Das zeigt eine gemeinsame Untersuchung von Correctiv Schweiz und der Stiftung "Zugang für alle".
Getestet wurden Startseiten und Formularseiten nach fünf zentralen Kriterien des Schweizer Standards für E-Accessibility (eCH): Bedienbarkeit von Screenreadern, Tastaturbedienbarkeit, Farbe und Kontrast sowie Untertitel bzw. Audiodeskription und Leichte Sprache. Gemäss Studie traten besonders häufig Probleme bei der Nutzung von Screenreadern, der Tastaturbedienung und bei der Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache auf.
Foto: Correctiv Schweiz
IT-Kräften fehlt Know-how
Ob Adressänderung, Steuererklärung oder Abstimmungsinformationen, zentrale digitale Services bleiben für viele Betroffene unzugänglich. Laut Untersuchung werden technische Ansätze wie Barrierefreiheitsmodi oft nur unzureichend umgesetzt. So sei auf der Website der Stadt Schaffhausen der entsprechende Modus zwar vorhanden, aber nur schwer zugänglich – mitunter müsse 22-mal die Tab-Taste gedrückt werden, um ihn zu aktivieren.
IT-Spezialist Josua Muheim von der Stiftung "Zugang für alle" kritisiert, dass viele Gemeinden auf "Sonderlösungen" statt auf strukturell barrierefreie Systeme setzen. Grund dafür sei unter anderem fehlendes Wissen: "Informatiker und Informatikerinnen lernen in ihrer Grundausbildung nichts zum Thema Barrierefreiheit", so Muheim.
Auch die Stadt Winterthur, deren Website zahlreiche Hürden aufweise, räumt Defizite ein. Laut Mediensprecher Peter Weber wird die Seite derzeit neu aufgebaut. Barrierefreiheit nach eCH-Standard sei dabei eine zentrale Anforderung. Dennoch werde es weiterhin Einschränkungen geben, etwa bei extern eingebundenen Anwendungen oder aus Ressourcengründen.
Rechtliche Verpflichtung besteht
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz und dem seit 2020 geltenden Rahmenvertrag für die E-Government-Zusammenarbeit sind Gemeinden und Städte verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei bereitzustellen. Trotz dieser Vorgaben hinke die Umsetzung jedoch hinterher. Für rund zwei Millionen Menschen mit Behinderung in der Schweiz bedeutet die mangelnde Barrierefreiheit einen erschwerten Zugang zu Verwaltungsinformationen und Online-Dienstleistungen. "Es wird immer Sachen geben, die für mich schwierig sind. Aber vielleicht könnte man sie ja ein bisschen weniger schwierig machen", sagt Brigitte Stahel aus Winterthur, die wegen körperlicher Einschränkungen auf einfache digitale Zugänge angewiesen ist.