Fünf Bezirksgerichten im Kanton Aargau stellt die kantonale Finanzkontrolle im Hinblick auf die digitale Transformation ein schlechtes Zeugnis aus. Wie sie in einem Bericht im Auftrag der Kommission für Justiz (JUS) schreibt, sei der Digitalisierungsgrad verglichen mit der kantonalen Verwaltung bei den Gerichten "insgesamt gering".
Defizite sehen die Prüfer unter anderem beim Fallmanagement in den Gerichten. Hier sei eine grössere Vereinheitlichung zu prüfen und die digitale Transformation voranzutreiben. Hinsichtlich der Organisation bestehe Verbesserungspotential bei der internen Kommunikation. Ferner sei die Einführung von digitalen Kopien der Dossiers bei allen Bezirksgerichten anzustreben. Unterschiede gebe es auch bei den Prozessabläufen und deren Dokumentation, die nur einzelne Bezirksgerichte besässen. Immerhin seien einige Gerichte dabei, die Vorlagen zu erarbeiten. Die Finanzkontrolle empfiehlt, dass dabei bereits existierende Dokumentationen genutzt werden.
Justizleitung sieht keinen Änderungsbedarf
Beim Blick auf die Resultate sei ein zentrales Anliegen der Finanzkontrolle die konsequente Nutzung der digitalen Transformation. Steigende Fallzahlen und die steigende Komplexität der Verfahren würden effiziente Abläufe erfordern, da ein stetiger Personalaufbau politisch wie finanziell kaum realisierbar sei. Die Empfehlungen der Prüfenden sollten deshalb in den Anforderungskatalog für die neue Fachapplikation der Gerichte integriert werden, um spürbare Effizienzgewinne zu erzielen, so die Kontrolleurinnen und Kontrolleure.
Insbesondere, betont die Finanzkontrolle in dem Bericht, seien Chancen durch die Nutzung von KI, durch die Führung von digitalen Akten, die Nutzung eines Transkriptions- sowie Terminverwaltungstools rasch zu nutzen. Die digitalen Hilfsmittel dürften eine bedeutende Effizienzsteigerung nach sich ziehen, heisst es.
Eine Aussprache über die Resultate zwischen der Kommission JUS, der Finanzkontrolle und der Justizleitung kam einer Mitteilung des Kantons zufolge zu dem Ergebnis, dass die Justizleitung einige Punkte bereits umgesetzt hat beziehungsweise umsetzen will. In vielen Punkten sah die Justizleitung hingegen keinen wesentlichen Änderungsbedarf.