Alphabet verstösst laut EU-Kommission gegen EU-Recht

20. März 2025 um 08:12
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Foto: Guillaume Périgois / Unsplash

Der Konzern bevorzuge eigene Dienste bei der Suche und benachteilige App-Entwickler, befindet die Kommission. Auch Apple steht nach wie vor im Visier der EU-Regulatoren.

Die Google-Muttergesellschaft Alphabet verstösst nach einer ersten Einschätzung der Europäischen Kommission gegen EU-Digitalregeln. Der Digital Markets Act (DMA) schreibt vor, dass Anbieter für Transaktionen ausserhalb des Play Stores keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen. Google erfüllt die Vorgaben, Konsumenten auf solche Angebote ausserhalb des eigenen App Stores zu lenken aber nicht zufriedenstellend. Dabei geht es etwa um den Kauf von Zusatzfunktionen in einer App. Damit benachteilige Alphabet App-Entwickler gezielt, so die Kommission in einer vorläufigen Einschätzung.
Eine endgültige Entscheidung der EU-Kommission, ob das US-Unternehmen rechtswidrig handelt, steht noch aus.

Milliardenstrafen stehen im Raum

Auch bei der klassischen Google-Suche wird Alphabet vorgeworfen, gegen die DMA-Vorgaben zu verstossen. Die Kommission hat in ihrer vorläufigen Einschätzung festgestellt, dass Alphabet eigene Dienste bevorzugt, etwa beim Shopping oder bei Hotelbuchungen. Diese Angebote würden oft prominenter und mit erweiterten visuellen Formaten angezeigt, was die Transparenz und Fairness im Wettbewerb beeinträchtige.
Seit etwa einem Jahr müssen sich Firmen an den DMA der EU halten. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche grosse Plattformbetreiber seien so mächtig, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Zu den Gatekeepern gehören neben Alphabet auch Apple, Amazon, Microsoft und Meta.
Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Massnahmen ergreifen, um die Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind bis zu 20% möglich.

Apple ebenfalls im Visier der EU

Die EU-Kommission ermahnte zudem den US-Konzern Apple, das iPhone noch stärker für Rivalen zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Smartwatches, Kopfhörer oder VR-Brillen anderer Hersteller besser als bisher mit dem iPhone kompatibel sein.
Konkret fordert Brüssel, dass Drittanbieter-Technik bei Benachrichtigungen, Dateiübertragungen und Audio-Funktionen nicht benachteiligt wird. Die Kommission betonte, dass Apple dabei weiterhin die Sicherheit und Privatsphäre der Nutzer schützen könne.
Apple kritisierte, dass die Kommission die Innovationskraft des Konzerns für Nutzer in Europa verlangsamen würde. "Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen", hiess es in einer Mitteilung. Man wolle der Kommission diese Bedenken weiter vermitteln.

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