Der Startschuss für den Digital Markets Act (DMA) ist erfolgt: Das EU-Gesetz ist ab heute, dem 1. November 2022, in Kraft. Damit will das Europaparlament die Marktmacht von Tech-Reisen – sogenannten Gatekeepern – beschränken und für einen fairen Wettbewerb sorgen. Userinnen und User sollen so mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten bekommen.
Der DMA ist
Teil eines Digital-Pakets, das die EU-Kommission bereits Ende 2020 vorgeschlagen hat. Vom Rat wurde der DMA im März 2022 in Rekordzeit verabschiedet.
Zum Paket gehört auch der Digital Services Act (DSA),
dem die EU-Staaten Anfang Oktober zugestimmt haben. Man wolle mit dem DSA illegale Inhalte im Netz besser eindämmen und Regeln für digitale Dienste festlegen. Grosse Plattformen müssen mehr Verantwortung dafür übernehmen, was bei ihnen passiert, wie die Kommission erklärt.
So geht es weiter
"Eine kleine Anzahl grosser Unternehmen verfügt über beträchtliche Marktmacht. Diese Gatekeeper, die auf den digitalen Märkten über eine gefestigte Position verfügen, müssen nachweisen, dass sie fair mit anderen Unternehmen konkurrieren", sagte EU-Wettbewerbshüterin Margrethe Vestager in einer Mitteilung. "Wir laden alle potenziellen Gatekeeper, ihre Wettbewerber und Verbraucherorganisationen ein, mit uns zu erörtern, wie das Gesetz über digitale Märkte am besten umgesetzt werden kann."
Der DMA betrifft unter anderem Online-Vermittlungsdienste, Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Kommunikationsdienste, Video-Sharing-Plattform-Dienste, Cloud-Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Online-Werbedienste.
Mit dem Inkrafttreten startet die Umsetzungsphase. Ab dem 2. Mai 2023 soll es vollständig angewendet werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen die grossen Tech-Konzerne binnen zweier Monate und spätestens bis zum 3. Juli 2023 der Kommission mitteilen, wenn ihre zentralen Plattformdienste die im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Schwellenwerte erreichen. Die Kommission arbeitet an einer Durchführungsverordnung, die Bestimmungen zu den Verfahrensaspekten der Mitteilung enthält.
Gatekeeper: Google, Amazon und Co.
Zu den Gatekeepern zählen Unternehmen, die einen oder mehrere der darin aufgeführten "zentralen Plattformdienste" betreiben und folgende Anforderungen erfüllen: binnenmarktrelevante Grösse, Kontrolle über ein wichtiges Zugangstor für gewerbliche Nutzer zu Endnutzern oder eine gefestigte und dauerhafte Position innehaben, wie es im schönsten Amtsdeutsch heisst. Unter diese Definition fallen etwa Konzerne wie Meta (Facebook), Alphabet (Google), Amazon und Apple.
Das Gesetz enthält Regeln, die die Gatekeeper schliesslich in ihrem täglichen Betrieb einhalten müssen, damit der faire Wettbewerb gewährleistet ist. Wenn ein Gatekeeper beispielsweise seine eigenen Dienste begünstigt, kann das laut dem Gesetzgeber den Wettbewerb verhindern und zu weniger Innovation, geringerer Qualität und höheren Preisen führen.
Schweiz hinkt nach
Mehr demokratische Kontrolle, rechtsstaatliche Prinzipien und Grundrechte in der digitalen Öffentlichkeit: Das wollen auch Schweizer Organisationen. Algorithmwatch Schweiz, die Digitale Gesellschaft und die Stiftung Mercator Schweiz wollen mit Verweis auf die EU der politischen Debatte auch in der Schweiz Schub verleihen. In einem Mitte Oktober publizierten
"Joint Statement zur Plattformregulierung" haben die Schweizer Organisationen Vorschläge vorgelegt.
Sie verlangen darin unter anderem einen Datenzugang für Forschung, Zivilgesellschaft und Journalismus sowie Risikoeinschätzung und Auditierung. Konkret: Algorithmische Systeme sollen auf ihre Risiken für Grundrechte und Demokratie hin geprüft werden. Weiter fordern sie ein Beschwerdesystem und ein Schlichtungsverfahren.