Am 4. März hat der Bundesrat seine Botschaft zum neuen "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (EMBAG) verabschiedet. Ziel ist es, nach dem Grundsatz "digital first", die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern. Ebenso soll der Bund in den Jahren 2024 bis 2027 eine Anschubfinanzierung in Höhe von 200 Millionen Franken leisten.
Rund 3 Monate später sagte der Ständerat mit 33 zu 0 Stimmen "Ja" zur Vorlage, die ein wesentliches Element der "Digitalen Verwaltung Schweiz" (DVS) ist. Nun hat Anfang September auch die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats den Entwurf gutgeheissen – mit 16 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Die Kommission beantragt jedoch Änderungen, die den Digitalisierungsprozess beschleunigen sollen.
Beispielsweise will die SPK, dass dezentralisierte Einheiten der Bundesverwaltung – beispielsweise die Empa oder das Paul-Scherrer-Institut – ebenfalls dem Gesetz unterstellt werden und dass einige Bestimmungen des Gesetzes auch für die kantonalen Verwaltungen gelten, die Bundesrecht anwenden. Zudem soll die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel benutzen. Kritische Stimmen betonten, dass die finanziellen Auswirkungen der Vorlage nicht absehbar sind und der Gesetzesentwurf sehr technisch ist.
Nichtsdestotrotz scheint die Zustimmung des gesamten Nationalrats, der ab nächster Woche in der Herbstsession darüber berät, nur eine Formsache zu sein.