Eingangsbereichs der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Foto: Doris Signer / zVg
Eine Software-Plattform soll in Zürcher Gefängnissen viele Papierprozesse ablösen und den Inhaftierten mehr Freiheiten geben. Ein Interview mit den Verantwortlichen zu Überwachung, Internetzugang und Social Media.
Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich modernisiert den Justizvollzug und will für 15 Millionen eine Software-Plattform für interne Abläufe einführen. Den Auftrag dafür erteilt hat Mirjam Schlup, Amtsleiterin Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe). Wir haben uns im Interview mit Projektleiterin Annabelle Sersch, Business Analyst Jodok Senften und Urs Kaderli, CIO der Justizdirektion und des Innern über IT-Projekte in Gefängnissen unterhalten und gefragt, ob Inhaftierte in Zukunft auch über Social Media kommunizieren sollen.
Urs Kaderli, CIO der Justizdirektion und des Innern
Ist das Projekt Smart Prisons ein Digitalisierungsprojekt oder ist es mehr als das?
Kaderli: Aus meiner Sicht ist es ein klares Digitalisierungsprojekt. Die Idee ist, für die verschiedenen Haftanstalten mit verschiedenen Haftsettings dieselben digitalen Instrumente zur Verfügung zu stellen. Alle sollen die gleiche Lösung erhalten, aber nicht gleich viele Funktionen nutzen können. Die Möglichkeiten für die Untersuchungshaft sind anders als die in einem offenen Vollzug.
Welche Schwerpunkte verfolgt das Projekt?
Sersch: Es geht darum, mit einer Softwareplattform interne Prozesse zu digitalisieren. Davon sollen Mitarbeitende wie Inhaftierte gleichermassen profitieren. Letztere zum Beispiel, indem sie nicht mehr das Telefon im Gang benutzen müssen, sondern in ihren Zellen über die Softwareplattform telefonieren können, sofern sie hierzu eine Berechtigung haben und das Haftsetting es erlaubt. Das sorgt für mehr Privatsphäre. Für die Mitarbeitenden geht’s darum, die vielen Papierprozesse abzulösen und die Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und inhaftierten Personen zu erleichtern.
Senften: Wir wollen Medienbrüche überwinden und den inhaftierten Personen mehr Selbstverantwortung geben. Zum Beispiel, indem sie Anträge für den Gesundheitsdienst selbst digital erfassen können und sehen, wie der Stand der Bearbeitung ist, ihre Termine in ihrem Kalender eintragen und rechtzeitig wahrnehmen können oder ihre internen Finanzen und Einkäufe unabhängiger erledigen können. Zudem wird es einfacher, Informationen zentral und in verschiedenen Sprachen bereitzustellen.
Das bedeutet aber auch mehr Möglichkeiten zur Überwachung der Inhaftierten. Ist das auch ein Ziel des Projekts?
Sersch: Informationssicherheit und Datenschutz ist eine der wichtigsten Prioritäten im Projekt. Das neue System wird uns in der Überwachung von Kommunikation grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten bieten, die eine Digitalisierung der heutigen Prozesse zulässt. Wir müssen zum Beispiel schon heute – je nach Haftsetting – Briefe kontrollieren oder Telefonate mithören und gegebenenfalls abbrechen. So wurden die Anwendungsfälle auch ausgeschrieben. Welche dieser Prozesse in Zukunft dann wirklich in der Software abgebildet werden sollen, steht aber aktuell noch nicht fest. Mehr Überwachung ist nicht Ziel des Projektes.
Passiert die Kommunikation über die Plattform mit klassischen sozialen Netzwerken oder wurden eigene, spezifische Apps dafür entwickelt?
Senften: Klassische soziale Netzwerke kommen nicht zum Einsatz. Es kommen speziell entwickelte Module für Nachrichten, Telefonate oder Videotelefonie in einer Standardsoftware aus dem Justizvollzugsbereich zum Einsatz. Aussenkontakte müssen sich dann auf einer Webplattform registrieren und identifizieren, und durch Mitarbeitende geprüft werden, bevor sie in Kontakt mit einer inhaftierten Person treten können. Aber auch die inhaftierten Personen müssen einverstanden sein, kontaktiert werden zu dürfen. Ist der Kontakt durch die Mitarbeitenden genehmigt und sind beide einverstanden, findet die Kommunikation über die Plattform statt.
Annabelle Sersch, Projektleiterin
Wenn Gespräche über die Plattform stattfinden, ist es viel einfacher, sie zu protokollieren oder einen Alarm auszulösen, wenn gewisse Stichworte fallen.
Sersch: Das hängt vom Haftsetting und von der Kontaktperson ab. Beispielsweise darf bei Gesprächen mit privilegierten Kontakten, zum Beispiel Anwaltspersonen, keine Überwachung stattfinden. In anderen Fällen kann es natürlich sein, dass ein Gespräch aufgezeichnet wird, wenn dies von der Staatsanwaltschaft eingefordert worden ist.
Aber das System kann das?
Sersch: Ja, die Möglichkeit, Gespräche abzuhören, einzusehen und zu unterbrechen, ist da. Diese Überwachung würde jedoch wie heute durch Mitarbeitende erfolgen und nicht automatisiert. Nachrichten können auf "Watch-Words" überprüft werden und werden, sofern sie ein solches enthalten, zurückgehalten, bis Mitarbeitende sie genehmigen. Aber ob und inwiefern solche Funktionen genutzt werden, ist noch nicht klar.
Kaderli: Darüber hinaus hätten wir gar nicht das Personal, um sämtliche Aufzeichnungen anzuhören und zu kontrollieren. Wenn, dann wird dieses Mittel nur sehr situativ eingesetzt. Und entsprechend des Haftsettings
Gesprächsprotokolle analysieren ist technisch keine grosse Sache mehr, dafür brauchen Sie nicht viel Personal.
Sersch: Es gibt solche Systeme, aber die automatisierte Auswertung von Gesprächen war und ist keine Anforderung an unser System.
Sie wollen die analogen Prozesse oder zum Beispiel Besuche von Angehörigen weiter zulassen?
Senften: Ja, es wird einen Dualbetrieb geben. Inhaftierte, die das digitale System nicht nutzen wollen oder können, müssen das nicht.
Sersch: Es war nie eine Intention des Projektes, die Besuche vor Ort in irgendeiner Form zu reduzieren. Es soll sich höchstens deren Abwicklung und Organisation für alle Beteiligten vereinfachen. Für manche Angehörige ist ein Besuch in einer Institution aber beispielsweise aufgrund der eingeschränkten Besuchszeiten schwer zu arrangieren. Diese Möglichkeit hat beispielsweise in einem Gefängnis in Finnland grossen Anklang gefunden, da die Inhaftierten ihre Strafe oft mehrere Autostunden von ihren Angehörigen absitzen. Solche Fälle gibt es bei uns durchaus auch. Aber es ist tatsächlich eine Sorge von Fachleuten, dass Begegnungen abnehmen und sich Inhaftierte vermehrt in die digitale Welt zurückziehen.
Gibt es Erhebungen, ob sich die Inhaftierten stärker überwacht fühlen oder ob sie den Schutz ihrer Daten in Gefahr sehen?
Sersch: Zu diesen zwei Punkten habe ich keine Studie im Kopf. Es gibt aber eine Erhebung, dass Personen, die in Smart Prisons inhaftiert sind, das Gefühl haben, ihre Grundrechte hätten sich ausgeweitet, seit der Einführung dieser Software.
Weil sie mehr dürfen?
Sersch: Ja, weil sie autonomer und selbstständiger sind.
Ist beim Gefängnis in Finnland dieselbe Plattform im Einsatz, die Sie beschafft haben?
Sersch: Nein, das ist eine andere.
Ist die Plattform von Core Systems, die Sie beschafft haben, in anderen Kantonen im Einsatz? Oder im Ausland?
Sersch: In anderen Kantonen nicht. Es gibt aber Projekte im Ausland: In Australien, den USA und auch in Europa ist diese Plattform schon im Einsatz. Wir haben auch zwei Referenzen abgeholt von relativ grossen Gefängnissen in Australien.
Nun müssen oder dürfen Sie die Plattform von Core Systems implementieren. Welches sind die wichtigsten Schnittstellen?
Senften: Eine der wichtigsten Schnittstellen ist die Anbindung des Inhaftiertenverwaltungssystems (Offender Management System), unter anderem um die User bei Ein- und Austritten automatisch zu erfassen. Darüber hinaus können wir Applikationen und Berechtigungen verwalten. Das Rollen- und Berechtigungssystem ist zentral.
Jodok Senften, Business Analyst Jodok Senften
Ich nehme an, dass Zugriff aufs Internet nicht möglich sein wird. Gibt es stattdessen eine Art Intranet für die Inhaftierten?
Senften: Ja, das ist eines der Module, die wir für alle Haftsettings einführen wollen. Aktuell arbeiten wir intensiv daran, welche Informationen wir in welchen Sprachen bereitstellen wollen. In manchen Institutionen werden bis zu 15 verschiedene Sprachen gesprochen, viele Probleme entstehen, aufgrund von Sprachbarrieren. Zugriff aufs Internet ist aber für bestimmte Haftsettings oder die Zeit vor der Entlassung durchaus relevant. Wir stellen für diese Nutzergruppe dann einen sicheren Internetzugang mittels Whitelist bereit. Es soll so beispielsweise möglich sein, Bewerbungen zu schreiben oder eine Wohnung zu suchen. Das geht heute erschwert in Beisein und mit Unterstützung des Sozialdienstes und braucht viele Ressourcen.
Was unterscheidet eigentlich ein IT-Projekt in einem oder für Gefängnisse von denen in anderen Behörden?
Senften: Primär der engere rechtliche Rahmen, in dem wir uns bewegen. Darüber hinaus ist die Nutzergruppe eine andere. Theoretisch ist es denkbar, dass Angriffe auf die IT-Systeme von innen kommen können.
Damit rechnen Sie?
Senften: Mit solchen Szenarien muss gerechnet werden, wie der Datenschutz ist deshalb auch die Sicherheit eine hohe Priorität im Projekt. Darüber hinaus sind Analphabetismus und eine sehr tiefe Digitalkompetenz ein Thema. Und noch eins: Wie kriegen wir das Wifi-Signal bis in die einzelnen Zellen?
Wegen der dicken Mauern?
Senften: Genau. Dieses Problem müssen wir von Institution zu Institution separat anschauen. Einige Gefängnisse haben ein Baujahr, das schon etwas zurückliegt und man muss effiziente Wege finden, um Netzwerke bereitzustellen. Es braucht auch Netzwerkanschlüsse und Smartphones, die nicht mit dem normalen Mobilfunknetz (GSM)funktionieren.
Nun starten also die Pilotprojekte im Kanton Zürich.
Sersch: Wir starten mit einem ersten Release für die ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) beim Flughafen. Dieses hat allerdings nur wenige Funktionen. Wir von der IT begleiten die Mitarbeitenden vor Ort sehr stark. Ein Teamkollege von uns ist seit Januar jeden Mittwoch vor Ort, um zu sehen, was läuft und was nicht. Schrittweise werden dann neue Funktionen veröffentlicht, sodass die Institution diese einfacher integrieren kann.
Was ist die grösste Veränderung in dieser Institution mit der neuen Plattform?
Sersch: Heute gibt’s zwei Räume, wo Inhaftierte während 50 Minuten in der Woche das Internet nutzen dürfen. Die ZAA ist nochmals eine besondere Institution, in der ein Internetzugang angeboten werden muss, denn die Personen warten auf ihre Ausschaffung, sind aber nicht aufgrund einer "Strafe" in dieser Institution. Deshalb auch der Name "Zentrum". Wir versuchen hier den Internetzugang maximal auszuweiten, so sollen die eingewiesenen Personen neu in ihren Zellen mit einer Black-List surfen können. Wir gehen davon aus, dass es das Klima in den Vollzugseinrichtungen positiv beeinflussen wird.
Wie geht es weiter? Wird das Projekt ausgeweitet?
Sersch: Ja, wir haben eine zweite Pilot-Institution im Blick. Welche das sein wird, kann ich noch nicht verraten. Ziel ist es, den Rollout so hinzukriegen, dass er für jedes Gefängnis möglichst ressourcenschonend funktioniert. Wenn das klappt, wollen wir ab 2025 weitere Institutionen onboarden.
Können die einzelnen Anstalten wünschen, ob sie mitmachen wollen oder nicht?
Sersch: Sie wollen mitmachen. Der Bedarf und die Notwendigkeit sind gross.
Kaderli: Einerseits ist der Bedarf der Institutionen selbst da, andererseits haben wir End-of-Life-Problematiken. Wir wünschen uns, dass die Digitalisierung in den Zürcher Gefängnissen möglichst schnell und flächendeckend kommt.
Was sind die Erfolgsfaktoren des Projekts?
Sersch: Das Kernteam und die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden vor Ort. Sie dürfen nicht das Gefühl haben, die IT wolle ihnen etwas aufzwingen. Wir suchen übrigens gerade noch Verstärkung in unserem Team.