Bayern will Palantir durchdrücken – trotz Verfassungswidrigkeit

6. November 2023 um 10:45
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Foto: Polizei Bayern

Die neu gewählte Regierung des Bundeslandes Bayern will Rechtsgrundlagen schaffen, um die teilweise verbotene Analyse-Software Palantir einsetzen zu können.

Die bayrische Landesregierung will weiterhin auf die umstrittene Analyse-Software Palantir setzen. Es sei erforderlich, die polizeilichen Befugnisse an die technischen, digitalen und rechtlichen Entwicklungen anzupassen, heisst es im Koalitionsvertrag (PDF) der Parteien CSU und Freie Wähler. Dafür sieht die neu gewählte Regierung die Plattform "VeRA" von Palantir "als entscheidenden Baustein".

"Im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben"

Der Einsatz der Analyse-Software soll "im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben" geschehen, heisst es im Programm weiter. Dabei nimmt Bayern Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2023, welches den Einsatz von Palantir-Software durch die Polizeien in Hessen und Hamburg verbot. Dieser sei "in der derzeitigen Form verfassungswidrig".
Das Urteil bezieht sich ausschliesslich auf die Nutzung der Technik zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten. Die Beschränkung auf die beiden Bundesländer Hessen und Hamburg beruht auf den Klagen, die aus den beiden Regionen kamen.

Fraunhofer: Sicherer Palantir-Einsatz ist möglich

Deshalb forciert Bayern weiterhin den Palantir-Einsatz. Das Bundesland liess den Quellcode der Software vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie auf mögliche Sicherheitslücken überprüfen. Dieses kam zum Schluss: "Ein sicherer Betrieb ist möglich!" Es seien keine Backdoors identifiziert worden. Ausserdem habe es weder "einen unzulässigen Abfluss von Daten" gegeben, noch sei "ein unautorisierter Zugriff auf das System von aussen möglich" gewesen, teilte der Freistaat mit.
Nicht wirklich auf offene Ohren gestossen sind die Bemühungen von Bayern, anderen Bundesländern und der Regierung in Berlin den Einsatz von Palantir schmackhaft zu machen. Und auch für den Einsatz im eigenen Land fehlen noch die rechtlichen Grundlagen: Das Polizeiaufgabengesetz muss noch geändert werden. Geplant ist das am 7. November 2023, heisst es bei 'Golem.de'.

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