Die Regierung des Kantons Graubünden hat eine Botschaft für den Erlass eines Gesetzes über die digitale Verwaltung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und für den elektronischen Rechtsverkehr geschaffen werden. Behördendienstleistungen im Kanton sollen damit in Zukunft vermehrt digitalisiert werden.
Das neue Gesetz geht zurück auf die im Sommer 2018 erlassene E-Government-Strategie für die Jahre 2019 bis 2023. Im vergangenen Jahr gab es dazu eine
Vernehmlassung. Nun sollen mit dem Gesetzgebungsprojekt die rechtlichen Grundlagen für die Digitalisierung der Verwaltung geschaffen werden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.
Portal für Behördenleistungen
Eine wichtige Rolle spielt dabei das kantonale E-Government-Portal, über welches elektronische Dienstleistungen des Kantons zentral und mit nur einem Login genutzt werden können. Zusätzlich sollen aber auch Dokumente online eingereicht werden können. Das Gesetz über die digitale Verwaltung regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung dieses Portals.
Die Gemeinden, Regionen und andere Träger öffentlicher Aufgaben sollen das kantonale E-Government-Portal unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls nutzen können, um der Bevölkerung ihre eigenen Dienstleistungen anzubieten. Gleichzeitig betont der Kanton aber auch, dass alle Dienstleistungen weiterhin "nicht-elektronisch" verfügbar sein werden.
Entscheidung im Oktober
Mit der geplanten Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege schafft der Kanton die Grundlagen dafür, dass Eingaben künftig im gesamten Verwaltungsverfahren auf elektronischem Weg erfolgen und auch Verfügungen digital eröffnet werden können.
Die Botschaft zum Gesetzesentwurf wurde an den Grossen Rat des Kantons Graubünden überwiesen. Dieser wird die Vorlage in der Session im Oktober 2023 beraten.