Bündner Parlament verabschiedet Digitalisierungs­gesetz

17. Oktober 2023 um 09:21
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Chur. Foto: Marcel / Pixabay

In der Debatte wurde gesagt, dass der Kanton eine Aufholjagd starten müsse. Bevor sie beginnen kann, müssen aber noch weitere Hürden genommen werden.

Das Bündner Parlament hat der Digitalisierung in der Verwaltung mit einem neuen Gesetz einen kräftigen Schub gegeben. Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat das von der Regierung vorgeschlagene Gesetz über die digitale Verwaltung mit einer Änderung angenommen. In der Schlussabstimmung gab es keine Gegenstimmen, zuvor wurde aber mehrere Stunden lang diskutiert.
Der Erlass schafft die rechtliche Basis, welche für die Digitalisierung der Bündner Verwaltung notwendig ist. Digitale Behördenleistungen sollen in Zukunft für die Bevölkerung und für Unternehmen einfach und sicher abgerufen und genutzt werden können. Eine zentrale Neuerung betrifft die Schaffung eines E-Goverment-Portals. Darüber sollen elektronische Dienstleistungen des Kantons abgerufen und Dokumente online eingereicht werden können. Auch Baubewilligungen oder diverse andere Gesuche sollen auf dem Portal rein digital abgewickelt werden können.

Nur digital oder auch noch Papier?

In der Debatte zum Gesetz war am Montag mehrmals die Rede von einer "Aufholjagd", die der Kanton Graubünden in Sachen digitaler Verwaltung absolvieren müsse. Eine längere, zeitweise fast ausufernde Diskussion drehte sich um die Frage, inwieweit der Kanton seine Dienstleistungen weiterhin nicht-elektronisch zur Verfügung stellen solle. Die Regierung wollte explizit am Voll-Service festhalten, also die Dienste weiterhin auch in analoger Form anbieten.
Das Parlament jedoch stimmte hauchdünn einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu. Demnach soll der Kanton den Interessen von Personen, welche den digitalen Kanal nicht nutzen, "angemessen Rechnung" tragen, wie die neue Formulierung lautet. Regierungsrat Peter Peyer (SP) brachte Bedenken an, ob diese Änderung rechtlich einwandfrei sei im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot in der Verfassung.

Grosse Aufgabe im Dezember

Das verabschiedete Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Wann es in Kraft tritt, entscheidet die Regierung. Das Bündner Parlament wird sich bereits im Dezember erneut mit der Digitalisierung in der Verwaltung auseinandersetzen.
Dann wird es darum gehen, die Digitalisierung zu konkretisieren und eine entsprechende Strategie für die Jahre 2024 bis 2028 zu beschliessen. Geplant wird mit Kosten von 35 Millionen Franken sowie der Schaffung von 45,6 neuen Stellen.

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