Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben, kurz Embag genannt, bringt für die öffentliche Verwaltung neue Aufgaben mit sich.
Unter anderem sieht das Embag vor, dass Bundesbehörden den Quellcode von Software offenlegen müssen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen.
Mit der Freigabe von Open Source Software könnten im föderalen Umfeld die Adoption von digitalen Lösungen beschleunigt und Synergieeffekte genutzt werden, heisst es zu den Hintergründen. Durch eine offene Kommunikation und gemeinsame Weiterentwicklung werde die Zusammenarbeit gefördert – sowohl innerhalb der Bundesverwaltung, aber auch mit Kantonen und weiteren öffentlichen Institutionen. Damit soll die digitale Souveränität gestärkt und die Abhängigkeit von Softwareherstellern reduziert werden.
Checklisten für die Verwaltung
Mit der Vorgabe zur Veröffentlichung entstehen aber auch Fragen rund um Lizenzen, Sicherheit und mehr. Je nach Anwendungsfall gebe es Einschränkungen und verschiedene Varianten, die berücksichtigt werden müssten, so die Bundeskanzlei.
Deshalb hat die Bundeskanzlei eine Reihe von Checklisten und Anleitungen publiziert. Die Unterlagen enthalten Empfehlungen für die Bundesverwaltung, sind wohl aber auch für andere Organisationen interessant. In den Dokumenten finden sich unter anderem Checklisten zur Aufarbeitung, Freigabe und Publikation sowie Informationen zu den verschiedenen Lizenzen und für welche Anwendungsgebiete sie sich eignen.