Bund soll die Zweitnutzung von Personendaten fördern

12. April 2023 um 09:55
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Illustration: Midjourney

Aktuell fehlen die gesetzlichen Grundlagen, um vertrauenswürdige Datenräume in der Schweiz aufzubauen. Das schreibt die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW).

"Daten werden in der Regel für einen bestimmten Verwendungszweck erhoben, könnten aber darüber hinaus für beliebig viele weitere Zwecke genutzt werden, die bei der Erhebung nicht absehbar waren." Um diese Zweitnutzung zu fördern, brauche es entsprechende Rahmenbedingungen, schreibt die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW) in einer Mitteilung.
Mit "Rahmenbedingungen" meint die SATW ein übergeordnetes Rahmengesetz, wie es eine aktuelle Motion des Zuger Ständerats Matthias Michel fordert. Damit liesse sich ein "übergeordneter Rahmen für Datenräume in der Schweiz schaffen", um die gemeinsame Nutzung von Daten zu ermöglichen.

Datenräume sind die Verkehrsknotenpunkte im Digitalen

Bei der Umsetzung gelte es, die "digitale Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu bewahren". Ausserdem seien Forschungsbedürfnisse wie auch wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen.
Matthias Michel hat es in einer Kolumne für uns so formuliert: "Was beim physischen Verkehr Knotenpunkte und Verkehrsdrehscheiben sind, stellen im digitalen Bereich Datenräume dar. Es geht um einen Hub, der Zugang zu Daten ermöglicht und dies für andere als die ursprünglichen Zwecke."

Statistischer und wissenschaftlicher Einsatz im Fokus

In einem aktuellen Factsheet (PDF) zeigt die SATW in den Bereichen Mobilität, Gesundheit und Bildung auf, wie Personendaten besser genutzt werden könnten. Beispielsweise könnten Bund und Kantone die Verkehrsinfrastrukturen effizienter planen und gestalten. Bürgerinnen und Bürger könnten ihre Gesundheit individuell fördern und Lehrpersonen können Talente der Auszubildenden durch individualisierten Unterricht besser fördern, heisst es darin etwa.
Wie den Beispielen zu entnehmen ist, geht es der SATW vor allem um die anonymisierte oder pseudonymisierte Zweitverwertung, insbesondere in den Bereichen Forschung, Planung und Statistik. "Betroffene Personen dürfen in veröffentlichten Ergebnissen aber nicht mehr bestimmbar sein", heisst es im Factsheet dazu.

Ohne konsequenten Datenschutz keine Datenräume

Zum Thema Datenschutz zählt die SATW vor allem zwei Punkte auf: Erstens sollen Verantwortlichkeiten, Haftungsfragen und die Dauer der Datenverarbeitung vertraglich geregelt werden. Zweitens sollen Datenschutzmassnahmen bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen von Anfang an mitgedacht werden – Stichworte hierzu sind Datenschutzmassnahmen von Anfang an bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen.
Klar scheint, dass das Konzept der Datenräume ohne konsequenten Datenschutz, wie ihn die SATW fordert, nicht funktioniert. Offen bleibt, ob Behörden dazu in der Lage sind.

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