Bund will trotz Panne an E-Voting festhalten

11. März 2026 um 13:56
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Foto: Philip Oroni / Unsplash+

Während Basel-Stadt seinen Pilotbetrieb pausiert, sieht die Bundeskanzlei derzeit keinen Anlass, die laufenden E-Voting-Versuche infrage zu stellen.

Nach Angaben der Bundeskanzlei hängt die IT-Panne beim E-Voting im Kanton Basel-Stadt mit Unregelmässigkeiten bei der Handhabung von PIN-geschützten USB-Sticks zusammen. Diese Datenträger würden zur Speicherung eines Schlüssels verwendet, mit dem die elektronische Urne entschlüsselt wird. Menschliches Fehlverhalten könne nicht ausgeschlossen werden.
Die Bundeskanzlei hat als Sofortmassnahme angeordnet, dass alle am Versuchsbetrieb beteiligten Kantone ihre Prozesse zum Schutz der Schlüssel für die Entschlüsselung überprüfen. Weitere Massnahmen sollen im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements gemeinsam mit den Kantonen und der Post geprüft werden, wie die Bundeskanzlei mitteilt.
Hinweise auf ein technisches Problem im E-Voting-System selbst gebe es derzeit nicht. Das System der Schweizerischen Post habe bei den Versuchen in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Graubünden wie vorgesehen funktioniert.
Bei der Abstimmung vom 8. März konnten im Kanton Basel-Stadt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht gezählt werden, weil sich die elektronische Urne nicht entschlüsseln liess. Der Regierungsrat hat daraufhin beschlossen, den E-Voting-Pilotbetrieb vorläufig bis Ende 2026 auszusetzen. Eine externe Analyse soll klären, wie es zu der Panne kommen konnte. Zudem hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen eines möglichen Offizialdelikts eröffnet.

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