Das E-Voting-Pilotprojekt im Kanton Basel-Stadt wird bis Ende 2026 ausgesetzt. Grund dafür ist die
Panne, die bei den Abstimmungen vom 8. März dazu führte, dass 2048 elektronische Stimmen nicht gezählt werden konnten. Die Regierung will die Panne extern analysieren lassen. Weiter nehme sie zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit ein Strafverfahren eingeleitet hat, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die externe Untersuchung soll gemäss Mitteilung nun die Umstände und Ursachen der Panne klären. Mehrere Versuche von IT-Experten zur Behebung des Problems seien erfolglos geblieben. Die Panne war auf den Kanton Basel-Stadt beschränkt und hing mit der Handhabung von USB-Sticks zur Entschlüsselung der digitalen Urne zusammen, wie es weiter heisst. Das Problem sei nicht auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post zurückzuführen.
Betroffen waren die Stimmen von Auslandschweizerinnen- und schweizern sowie von Personen mit Behinderung, die zur elektronischen Stimmabgabe berechtigt sind. "Es zeichnet sich ab, dass die elektronisch abgegebenen Stimmen nicht gezählt werden können. Die politischen Rechte der betroffenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würden dadurch verletzt", heisst es weiter. Der Regierungsrat bedauere dies ausserordentlich.
Die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe wurde bei elf Urnengängen vom Juni 2023 bis November 2025 ohne Vorfälle eingesetzt, wie die Regierung betont. Die Finanzierung des Testbetriebs für das E-Voting-System ist derzeit bei der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission in Beratung. Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, die Beratung aufgrund des Vorfalls auszusetzen.