Bundesamt für Verkehr warnt Bahnbetriebe vor Cloud-Risiken

17. Juni 2025 um 13:30
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Bahnhof in Aarau. Foto: Bundesamt für Verkehr

Das BAV sieht bei der Auslagerung von Daten und Anwendungen gewisse Gefahren. Deshalb hat das Bundesamt die Regeln für die Bahnbetriebe verschärft.

Weil Schweizer Bahnunternehmen ihre digitalen Daten und Anwendungen zunehmend in die Cloud auslagern, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) neue Anforderungen formuliert, um die Branche für einen bewussten Umgang zu sensibilisieren. Im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit wird das BAV die Einhaltung der neuen Regeln prüfen, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes heisst.
Die Cloud bietet für die Unternehmen viele Vorteile, gleichzeitig ergeben sich aus der Verwendung aber auch die Risiken eines Kontrollverlustes, schreibt das BAV. So könnten sich Störungen oder Ausfälle auch auf die Sicherheit des Bahnbetriebs auswirken. Betroffen sein könnten etwa Daten und digitale Instrumente im Bereich der Sicherungsanlagen, Bahnleitsysteme, Instandhaltung sowie Daten und Applikationen, die die Bahnstromversorgung betreffen.

Konkrete Anforderungen

Aktuell ist der Einsatz von Cloud-Technologien in den Vorgaben des Bundes nicht explizit geregelt. Es sind lediglich generelle Anforderungen formuliert, welche die verschiedenen Anwendungen erfüllen müssen. Aus diesem Grund hat das BAV die Vorgaben in einem Schreiben an die Eisenbahnunternehmen konkretisiert und detaillierte Anforderungen formuliert.
Der wichtigste Punkt dieser Präzisierung ist der Umgang mit einem System­aus­fall. So darf die Cloud bei einer Bahnanwendung erst eingesetzt werden, wenn zuerst das Risiko für einen "Ausfall der Cloud mit betriebs- oder sicherheitsrelevanten Folgen" untersucht wurde. Dazu sind allfällige Kompensationsmassnahmen zu benennen, bevor entschieden wird, ob das Risiko akzeptiert werden kann.
"Die Unternehmen müssen ihre Überlegungen und Entscheidungsschritte, welche diese Anforderungen betreffen, schriftlich festhalten", schreibt das BAV. Bei Bedarf sind die entsprechenden Dokumente dem Bundesamt für Verkehr auf Verlangen vorzuweisen. Um die Umsetzung zu kontrollieren, wird das BAV die Auflagen zudem prüfen.



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