Die Internetgeschwindigkeit in der schweizerischen Grundversorgung wird um das Achtfache erhöht. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste gutgeheissen. Ab 2024 wird neu eine Übertragungsrate von 80 Mbit/s garantiert.
Das komme jenen zugute, die in Gebieten wohnten, in denen keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich seien, schreibt der Bundesrat. Ebenso wird eine Preisobergrenze festgelegt. Ein schnellerer Internetzugang darf maximal 60 Franken im Monat kosten, heisst es in der Mitteilung.
Wie der Bundesrat weiter schreibt, werde die Grundversorgung technologieneutral umgesetzt. So könnten Randregionen auch über Mobilfunk- oder Satellitenlösungen erschlossen werden. Das diene der raschen Umsetzbarkeit. In der Praxis hat dies aber den Nachteil, dass sich beim Mobilfunk mehrere Endkunden die Bandbreite teilen.
Auf Anfrage von inside-it.ch erklärt das Bakom, dass wenn der Anschluss die Erbringung des Zugangsdienstes zum Internet aus technischen oder ökonomischen Gründen nicht ermögliche, der Leistungsumfang in Ausnahmefällen reduziert werden könne. Der Konzessionär müsse aber dem Bakom jährlich über die Leistungsreduktionen und deren Gründe Bericht erstatten.
Die Idee ist nicht neu: Im September 2020 wurde genau diese Bandbreite für die Grundversorung
mit einer nationalrätlichen Motion gefordert. Damals lehnte dies der Bundesrat allerdings noch ab. Nun hat er zwar seine Meinung geändert, ohne aber eine vernünftige Internet-Geschwindigkeit in die Grundversorung zu schreiben. Denn 80 MBit/s Downstreeam und 8 Mbit/s Upstream sind heute und schon gar nicht 2024 schnelles Internet.
Die Eidgenössische Kommunikationskommission Comcom kann nun das Verfahren für die Vergabe der nächsten Grundversorgungskonzession ab 2024 lancieren. Aktueller Inhaber der Konzession ist Swisscom, diese läuft allerdings Ende 2023 aus.