Der Bundesrat will in die Dauerbaustelle elektronisches Patientendossier (EPD) nicht nur viel
mehr Geld investieren, er möchte auch einstige Versprechen revidieren. Derzeit läuft eine Vernehmlassung über eine Vorlage, in der die Regierung die Zentralisierung des EPD vorsieht. Im Artikel 14 des Gesetzesvorschlags soll eine zentrale Datenbank zur Speicherung von strukturierten Gesundheitsdaten festgeschrieben werden.
Das widerspricht den einstigen Versprechen, das heikle Register dezentral aufzubauen – auch damit es im Falle eines Datenabflusses nicht die hochsensiblen Informationen auf einen Schlag preisgibt. Nun erhält der Bundesrat für seine Zentralisierungsabsichten aber Unterstützung von einflussreicher Seite: Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) möchte eine zentrale Steuerung und Finanzierung des EPD. Der dezentrale Weg habe sich bisher nicht bewährt, teilt das Organ der für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitglieder der Kantone mit.
Die GDK will aber nicht nur eine zentrale Datenbank, auch die derzeit 8 zertifizierten EPD-Anbieter – die sogenannten Stammgemeinschaften – sollen zu einer Betreiberinstitution zusammengefasst werden. "Das EPD ist noch immer wenig bekannt und wenig verbreitet. Nun muss der Bund eine Führungsrolle übernehmen", wird GDK-Präsident Lukas Engelberger in der Mitteilung zitiert.
Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll der Bund für die Weiterentwicklung des EPD aufkommen, während die Kantone die Finanzierung von mindestens einem EPD-Anbieter auf ihrem Gebiet sicherstellen sollen. Dies sei keine klare Aufgabenteilung, schreibt die GDK in ihrer Vernehmlassungsantwort
(PDF). Die Aufgaben und Kompetenzen müssten klarer definiert werden. Für die kantonalen Gesundheitsdirektoren ist dabei klar: Der Bund soll Betrieb und Weiterentwicklung des EPD finanzieren.