Bundesrat will 2024 "Ansätze zur KI-Regulierung" vorlegen

22. November 2023 um 13:15
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Das Uvek ist gefordert: Das Amt soll eine Übersicht zu KI erstellen. Orientieren will sich der Bund am "AI Act" der EU.

Im August 2023 kündigte der Bundesrat an, bis Ende 2024 eine "politische Auslegeordnung mit möglichen Optionen für sektorielle und wo nötig horizontale regulatorische Massnahmen im Bereich KI zu erarbeiten". Es war seine Antwort auf zahlreiche Vorstösse von Parlamentarierinnen und Parlamentariern zum Thema Künstliche Intelligenz, die er allesamt ablehnte.
Jetzt heisst es aus Bern: "Der Bundesrat hat sich mit den Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen von KI befasst." Er habe das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, "mögliche Ansätze zur Regulierung von KI aufzuzeigen und dabei alle Bundesstellen mit einzubeziehen, die bei den betroffenen Rechtsbereichen federführend sind".

Warten auf den "AI Act"

"Ich bin klar der Meinung, dass die Schweiz eine KI-Regulierung benötigt", hatte der zuständige Bundesrat Albert Rösti kürzlich in einem Interview mit der 'NZZ am Sonntag' erklärt. Sein Departement soll laut Mitteilung eine Analyse vorlegen, die "sorgfältige rechtliche, wirtschafts- und europapolitische Abklärungen" enthalte. Das erfordere "eine interdisziplinäre Zusammenarbeit über alle Departemente hinweg".
Die Regierung will auf bestehendes Schweizer Recht aufbauen und mögliche Regulierungsansätze aufzeigen, heisst es weiter. Diese Ansätze sollen mit der KI-Verordnung der EU, dem "AI Act", und der KI-Konvention des Europarats kompatibel sein. Das EU-Gesetz soll "voraussichtlich" im Frühjahr 2024 vorliegen. Der Bundesrat verspricht sich davon eine Vorlage, um "verbindliche horizontale Regelungen zu KI" zu schaffen. Geprüft werde der Regulierungsbedarf mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Grundrechte. "Berücksichtigt werden auch die technischen Standards sowie die finanziellen und institutionellen Auswirkungen der unterschiedlichen Regulierungsansätze."

Regulierungsvorlage erfolgt 2025

Die Analyse werde im Rahmen der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik und unter der Leitung des Uvek und der Abteilung Europa des EDA erfolgen. Weitere Gremien wie die Plattform Tripartite Suisse für digitale Governance und deren Verwaltungsausschuss, das Kompetenznetzwerk KI des Bundes und dessen Knotenpunkt Recht sowie die Arbeitsgruppe KI in der Bundesverwaltung würden mitwirken.
Damit wolle der Bundesrat "bis Ende 2024 eine Basis schaffen, damit er 2025 einen konkreten Auftrag für eine Regulierungsvorlage KI erteilen und die Zuständigkeiten regeln kann", schliesst die Mitteilung.

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