Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften darüber vorgelegt, wer in der EU erzeugte Daten nutzen darf und wer Zugriff darauf hat. Ziel des Data Acts sei, einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, Chancen für datengesteuerte Innovationen zu eröffnen und Daten für alle zugänglicher zu machen, heisst es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
"Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat", so Margrethe Vestager, geschäftsführende Vizepräsidentin und Kommissarin für Digitales.
Die Datenmenge nehme kontinuierlich zu: 2018 wurden laut EU-Kommission 33 Zettabyte erzeugt und 2025 werden es voraussichtlich 175 Zettabyte sein. Das Potenzial von Daten werde aber nicht ausgeschöpft. 80% der Industriedaten würden nie genutzt, heisst es in der Mitteilung. Mit dem Data Act sollen die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse angegangen werden, die der Datennutzung im Wege stehen.
Verbraucher sollen Daten erhalten und weitergeben können
Konkret beinhaltet der Vorschlag Massnahmen, damit User Zugang zu Daten erhalten, die von ihren Geräten generiert und bislang häufig ausschliesslich von den Herstellern gesammelt werden. Diese Daten sollen auch an Dritte weitergegeben werden können.
Beispielsweise könnten IoT-Analysen in der Landwirtschaft mit Daten aus vernetzten Geräten Landwirten dabei helfen, Echtzeitinformationen wie Wetter, Temperatur, Feuchtigkeit und GPS-Signale zu nutzen. Oder Fabriken könnten mit Maschinendaten ihren Betrieb optimieren, wie die EU ausführt.
Einfacher Wechsel von Cloud-Anbietern
Weiter sollen Vorschriften es Kunden künftig erleichtern, zwischen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungs-Services zu wechseln. Es solle einfacher sein, Daten und Anwendungen (von privaten Fotoarchiven bis hin zu kompletten Geschäftsunterlagen) kostenlos von einem Anbieter zu einem anderen zu übertragen, schreibt die EU. Dies werde mit vertraglichen Verpflichtungen und einem neuen Normungsrahmen für die Daten- und Cloud-Interoperabilität geregelt.
Unterstützung für KMU und Behörden
Ausserdem umfasst der Data Act Massnahmen, die KMU unterstützen sollen. Das Datengesetz will KMU vor missbräuchlichen Vertragsklauseln schützen, die von einer Vertragspartei mit einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition vorgegeben werden. Dazu gehören auch Mustervertragsbedingungen über die gemeinsame Datennutzung.
Weiter sollen künftig Behörden unter besonderen Bedingungen Zugang zu Daten des Privatsektors erhalten. Dabei gehe es etwa um Informationen zu öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen und Waldbränden.
Binnenmarkt für Daten
Das Datengesetz sei nach dem Daten-Governance-Gesetz die zweite grosse Gesetzgebungsinitiative, die basierend auf der europäischen Datenstrategie ergriffen werde, schreibt die EU-Kommission. Das Governance-Gesetz schaffe Strukturen, die die gemeinsame Datennutzung von Unternehmen, Einzelpersonen und der öffentlichen Hand vereinfachen. Mit dem Data Act werde hingegen klargestellt, wer unter welchen Bedingungen Wert aus Daten schöpfen kann.
Zusammen sollen die Initiativen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten – im Einklang mit den Vorschriften der EU – freisetzen, schreibt die Kommission. Sie sollen einen Binnenmarkt schaffen, der einen ungehinderten Datenfluss in der EU und zwischen den Wirtschaftszweigen ermöglicht.