Datenschützer wusste nichts über Swisscom-Drohnenprojekt

19. August 2024 um 13:45
letzte Aktualisierung: 19. August 2024 um 15:39
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Für das neue Drohnen-Angebot von Swisscom und Nokia sind laut einem Medienbericht keine Gesuche beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten eingegangen.

Swisscom bietet gemeinsam mit Nokia automatisierte Drohnenflüge als Service an. Kundinnen und Kunden können Drohnen zum Beispiel für Infrastruktur-Inspektionen, Polizei-Einsätze oder zum Schutz grosser Areale einsetzen.

Drohnen sind potenziell Datenschutzrisiko

Dabei sei sichergestellt, dass alle Flugaktivitäten den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen, "insbesondere im Hinblick auf die Frequenznutzung und die Flugsicherheit", versprach Swisscom bei der Ankündigung der Dienstleistung, die ab Herbst 2024 verfügbar sein wird.
Wie bei allen Drohneneinsätzen üblich, ist es auch beim Bezug dieser Dienstleistung denkbar, dass bei einem Überflug unbeteiligte Personen gefilmt werden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) Adrian Lobsiger sagte dem 'Tages-Anzeiger' (Paywall), dass die Beschaffung von Bild- und Tonmaterial "potenziell immer mit Risiken für die Grundrechte und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verbunden" sei.

Edöb hat Abklärungen gestartet

Bereits während der Planung von Projekten mit ferngesteuerten Drohnen muss laut Lobsiger eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt werden. Weder Swisscom noch künftige Kunden haben aber entsprechende Dokumente dem 'Tagi'-Bericht zufolge eingereicht. Swisscom sagt dazu: Ein Gesuch sei nur nötig, wenn Personendaten erhoben würden und ein hohes Risiko bestehe. Das sei nicht hier nicht der Fall. Zudem habe der Telco einen internen Datenschutzbeauftragten bestimmt, "weshalb die Vorlage von Datenschutz-Folgeabschätzungen an den Edöb ebenfalls nicht erforderlich ist".
Aktuell wertet der Edöb Antworten von Swisscom aus, die er vom Telco verlangt hat. Gegenüber inside-it.ch sagte Swisscom: "Jeder Anwendungsfall ist kundenspezifisch, wird einzeln definiert und auf Rechtmässigkeit geprüft, insbesondere auf Risiken in Bezug auf potenziell aufgenommene Personen. Zudem wird jede Drohne vom Bundesamt für Zivilluftfahrt einzeln bewilligt." Die von Swisscom aktuell durchgeführten Kundenprojekte würden keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten beinhalten, und es sei nicht ersichtlich, wie dadurch ein hohes Risiko für allfällig betroffene Personen entstehen könnte.

"Swisscom ist nicht verantwortlich"

"Swisscom ist nicht der Verantwortliche für die Datenverarbeitung", so Sprecher Armin Schädeli auf Anfrage von inside-it.ch. Diese werde durch die Kunden von Swisscom bestimmt. Nicht zuletzt "stellen wir sicher, dass die Identifikation von Personen auf dem generierten Bildmaterial nicht möglich ist", so Schädeli. Die Drohne fliege auf einer zu diesem Zweck berechneten Mindestflughöhe, damit eine Identifizierung von Personen auf dem generierten Bildmaterial technisch ausgeschlossen sei.
Update 17.20 Uhr: Präszisierung zur Einreichung der Dokumente beim Edöb eingefügt.

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