Der Luzerner Stadtrat wird weiterhin 5G-Antennen bewilligen. Er lehnt ein Moratorium aus rechtlicher Sicht ab. Zu der umstrittenen Mobilfunktechnologie waren in der Stadt Luzern drei Petitionen eingegangen, eine verlangte die Sistierung der 5G-Bewilligungen.
Er sei der Ansicht, dass mit den aktuell geltenden Bestimmungen die im europaweiten Vergleich sehr strengen Schweizer Grenzwerte bei der 5G-Strahlung eingehalten werden könnten, teilte der Luzerner Stadtrat mit. Baugesuche für adaptive Antennen würden zurzeit ohne Ausnahme im ordentlichen Verfahren durchgeführt.
Andere Luzerner Gemeinden wie Kriens, Meggen oder Emmen sowie die Kantone Genf, Waadt und Jura kennen ein Moratorium für 5G-Antennen. Aus Sicht der Luzerner Stadtregierung ist das rechtlich allerdings nicht haltbar.
Streitpunkt: Beeinträchtigung des Ortsbildes
Dass Antennen, auch unbesehen ihrer Strahlung, Zankäpfel werden können, zeigt sich in Richigen bei Worb und in Wohlen bei Bern. Dort haben sich Bürgerinnen und Bürger erfolgreich gegen neue Mobilfunkantennen gewehrt. Das kantonale Verwaltungsgericht hat sich in zwei neuen Urteilen auf ihre Seite respektive die Seite der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion gestellt.
Wie aus den Urteilen hervorgeht, erhielten Salt und Sunrise in beiden Fällen zuerst eine Baubewilligung. Gerichte wiesen zwei Sammeleinsprachen ab. In beiden Fällen zogen die Projektgegner den erstinstanzlichen Entscheid aber an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weiter. Sie heisst heute Bau- und Verkehrsdirektion. Diese hiess die Einsprachen gut: Die Antennenprojekte verstiessen gegen das Gebot, dass Bauten Landschaften respektive Orts- und Strassenbilder nicht beeinträchtigen dürften, argumentierte diese.