Google habe User bezüglich der Nutzung der persönlichen Standortdaten, die zwischen 2017 und 2018 über Android-Mobilgeräte gesammelt wurden, "teilweise" in die Irre geführt. Zu diesem Urteil kommt das australische Bundesgericht.
Es geht um das Vorgehen bei der Erstellung eines neuen Google-Kontos während der Ersteinrichtung eines Android-Geräts. Das Unternehmen habe fälschlicherweise behauptet, dass die Einstellung "Standortverlauf" die einzige sei, die sich darauf auswirkt, ob personenbezogene Daten über den Standort des Nutzers gesammelt, gespeichert oder verwendet werden. Tatsächlich aber habe eine andere Kontoeinstellung Google ebenfalls erlaubt, personenbezogene Standortdaten zu erfassen, zu speichern und zu verwenden. Diese Einstellung mit dem Titel "Web- und App-Aktivität" sei standardmässig aktiviert gewesen, schreibt die australische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde (ACCC) mit Berufung auf das Urteil. Die Behörde hat die Klage eingereicht.
Gegenüber 'CNBC' wies ein Google-Sprecher darauf hin, dass das Gericht viele der weitreichenden Forderungen der ACCC zurückgewiesen habe. Dabei geht es um Vorwürfe in Bezug auf bestimmte Aussagen von Google zu den Methoden, mit denen Verbraucher die Erfassung und Verwendung ihrer Standortdaten verhindern könnten.
Google fügte gegenüber 'CNBC' an, dass man mit den "Feststellungen nicht einverstanden" sei. Das Unternehmen prüfe nun seine Optionen, inklusive der Möglichkeit, Berufung einzulegen.
"Zusätzlich zu den geforderten Geldstrafen beantragen wir die Anordnung, dass Google eine Mitteilung an australische Verbraucher veröffentlicht, um die Standortdateneinstellungen von Google in Zukunft besser zu erklären", so ACCC-Chef Rod Sims in der Mitteilung.
Seit dem Start des Gerichtsverfahrens hat der Tech-Konzern die Transparenz für die Nutzer verbessert. Dazu gehört auch eine automatische Löschfunktion für den Standortverlauf und ein Inkognito-Modus in Maps.