Verschiedene Kantone stellen mit Moratorien den neuen Mobilfunkstandard 5G in Frage. Es zeigt sich jedoch, dass sie damit ihre Kompetenzen überschreiten. Denn für den Schutz der Menschen vor schädlicher Strahlung ist der Bund zuständig.
Swisscom-Chef Urs Schaeppi sagte vergangene Woche, die Moratorien der Kantone gegen den 5G-Standard
verstiessen gegen Bundesrecht. Jetzt zeigt sich: Er hatte recht damit.
Eine gemeinsame Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) bestätigt Recherchen der 'SonntagsZeitung', wonach der Bund zuständig ist für Fragen bezüglich der Strahlung von Mobilfunk-Antennen und die Auswirkungen auf die Gesundheit (Bafu); ebenfalls in der Kompetenz des Bundes liegt die Überwachung des Fernmelderechts und der entsprechenden Konzessionen (Bakom).
Die Kantone wiederum gestalten ihr jeweiliges Baurecht, im Rahmen dessen sie für die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen zuständig sind.
Gegenüber der 'SonntagsZeitung' hielt das Bakom denn auch fest, es bleibe kein Raum für kantonale und kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig, heisst es in der Stellungnahme weiter. Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt.
Initianten des 5G-Moratoriums, wie der Genfer CVP-Parlamentarier Bertrand Buchs oder der Waadtländer Grüne Raphael Mahaim räumen denn auch ein, dass ein Moratorium allfälligen Klagen wohl nicht standhalten würde. Sie wollen aber erreichen, dass die kantonalen Diskussionen um den Mobilfunkstandard 5G im nationalen Parlament ankommen. Mahaim setzt auf die Taktik, mit Beschwerden einzelne Antennen aufgrund des Baurechts in Frage zu stellen. (sda/kjo)