Der Bundesrat wirbt für ein Ja zur Vorlage zum E-ID-Gesetz, die am 7. März zur Abstimmung kommt. Das Gesetz schaffe die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität und regle, wie sich Personen im Internet eindeutig, sicher und praktisch identifizieren können, teilt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit.
Gerade im vergangenen Jahr habe die Digitalisierung mit der Corona-Pandemie einen Schub erhalten. Es brauche nun eine E-ID, argumentierte Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien. Sie sei für die weitere Entwicklung von Online-Geschäften und E-Government-Anwendungen wichtig und müsse als "Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz" verstanden werden.
Unterstützung bei seinem Werben erhält der Bundesrat von der Mehrheit der Kantone, 18 an der Zahl, dem Gemeindeverband und
dem Städteverband. Viele Wirtschaftsverbände sind ebenfalls an Bord, darunter neben Economiesuisse auch Asut, Digitalswitzerland, Swico, SwissICT, eGov Schweiz und die Swiss Data Alliance.
Zankapfel private Anbieter
"Die E-ID ist freiwillig", schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Gerade dem Konsumentenschutz war es ein Anliegen, dass Onlineshopping auch ohne eine E-ID weiterhin möglich sein soll. Denn die technische Umsetzung überlässt der Bund Dritten – Unternehmen, Kantonen oder Gemeinden. Sie sollen jeweils nach dem jüngsten Stand die Träger der E-ID entwickeln.
Gegen das Gesetz wurde darum das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass mit dem E-ID-Gesetz erstmals ein amtlicher Ausweis kommerzialisiert und durch private Anbieter herausgegeben werde. An die Stelle der Passbüros würden Unternehmen wie Banken und Versicherungen treten und die sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger verwalten.
Gegen diese Privatisierung wehrt sich eine breite Allianz von Organisationen und Parteien, namentlich Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen, FDP und GLP. Geführt wird die Kampagne von der Digitalen Gesellschaft und dem Verein Public Beta, unterstützt vom Schweizerischen Verband für Seniorenfragen (SVS).
Der Bundesrat entgegnet, dass der Bund mit dem neuen E-ID-Gesetz-Gesetz seine hoheitlichen Aufgaben behalte. Er überprüfe und bestätige anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen. Die Aufgabenteilung sei eine klassische Kompromisslösung, erklärte Keller-Sutter. Dem technologischen Fortschritt könne so am besten Rechnung getragen werden. Der Bund könne dies gar nicht leisten.