Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung Privacy Shield für ungültig erklärt. Im Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook erklärten die Luxemburger Richter allerdings, dass Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis von Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden können.
Hintergrund des aktuellen Urteils ist eine Beschwerde von Schrems. Er hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet. Schrems begründete seine Beschwerde damit, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen – ohne dass Betroffene dagegen vorgehen könnten.
Datenschutz nicht gewährleistet
Die Luxemburger Richter erklärten Privacy Shield nun für ungültig. Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.
Schrems erklärte in einer ersten Reaktion, er sei sehr glücklich über das Urteil. "Auf den ersten Blick scheint uns der Gerichtshof in allen Aspekten gefolgt zu sein. Dies ist ein totaler Schlag für die irische Datenschutzbehörde DPC und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen."
Auf Schrems Betreiben hatte der EuGH 2015 bereits den Vorgänger des Privacy Shield,
die Safe-Harbor-Regelung beanstandet, weil sie die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe. Für diese Einschätzung spielten auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 zur ausufernden Internet-Überwachung durch US-Geheimdienste eine wichtige Rolle.
Facebook beruft sich allerdings bei der Übertragung der Daten von Europa in die USA nicht auf Privacy Shield, sondern auf die Standardvertragsklauseln. Diese sollen im Kern Garantien dafür bieten, dass die Daten von EU-Bürgern auch bei einer Übermittlung aus der EU ins Ausland angemessen geschützt sind. Privacy Shield regelte ausschliesslich den Datentransfer in die USA zur.
Das Gericht hat weiter entschieden, dass der Datenaustausch mit Nicht-EU-Ländern auf Basis der Standardvertragsklauseln zwar rechtens sei, aber im Einzelfall geprüft werden müsse.