Die meisten europäischen Länder tauschen bei Anfragen von Strafverfolgern automatisiert Fingerabdrücke, DNA-Profile und Daten des Fahrzeugregisters aus. Dieses internationale System soll nun ausgeweitet werden: Künftig sollen Gesichtsbilder und Polizeiakten dazukommen, einen entsprechenden Vorschlag hat die Europäische Kommission im Dezember 2021 vorgelegt.
Auf Basis des Entwurfs möchte die Kommission das Prüm-Abkommen anpassen. Dies soll die nationalen IT-Systeme kompatibler machen und damit den automatisierten Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden verbessern, heisst es im Vorschlag. Neben den EU-Staaten sind auch die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Grossbritannien am Abkommen beteiligt.
Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, sollen die Staaten Zugriff auf die nationalen Datenbanken erhalten, um automatisierte Abrufe etwa in den Gesichtsdaten durchführen zu können. Laut einer Präsentation der Kommission verfügen derzeit elf EU-Staaten über nationale Datenbanken mit Lichtbildern, wie 'Golem' schreibt. Allein in jenen sechs Ländern, die Angaben zur Anzahl der Daten gemacht haben, sollen rund 60 Millionen Gesichtsbilder zugänglich sein.
Ebenfalls integriert werden laut EU-Vorschlag Daten von Europol. Die Polizeibehörde habe in den letzten Jahren eine grosse Menge biometrischer Daten von mutmasslichen und verurteilten Terroristen und anderen Straftätern aus mehreren Drittländern erhalten, heisst es im Entwurf.
Muss die Schweiz eine zentrale Datenbank aufbauen?
In der Schweiz ist der Einsatz von automatischer Gesichtserkennung, wie er in einigen Polizeikorps und beim Nachrichtendienst (NDB) bereits gepflegt wird, umstritten. Die Polizei nutzt die Technologie, um automatisiert Täterfotos mit Aufnahmen aus der Umgebung eines Delikts abzugleichen. Der NDB setzt ein Tool ein, um Einreisende zu überprüfen. Aufnahmen werden etwa bei der Polizei St. Gallen auch mit einer Erkennungsdienstlichen Datenbank (ED) abgeglichen, die 90'000 Personen umfasst, wie
'SRF' kürzlich berichtete.
Wird mit einer allfälligen Prüm-Anpassung auch ein Druck auf die Schweiz erzeugt? Der Austausch von Kriminalakten wäre laut EU-Vorschlag freiwillig und das Europäische Kriminalaktennachweissystems (EPRIS) würde nur von EU-Staaten genutzt – also nicht von der Schweiz. Anders ist das bei den Bestimmungen zur Abfrage in Gesichtsdatenbanken, die für alle Prüm-II-Vertragspartner gelten würden. Federführend ist laut 'Golem' eine Stelle, die auf eine zentrale Datenbank setzt: Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA), das fast sechs Millionen biometrische Fotos hält.
Gesichtserkennung mit falschen Treffern
Für Abfragen in der Datenbank zur Gesichtserkennung sollen im Prüm-System auch Bilder aus öffentlichen Überwachungskameras genutzt werden können, wie dem Vorschlag der EU-Kommission zu entnehmen ist. Das erzeuge zwar falsche Treffer, könne aber durch die zu erwartenden Ermittlungserfolge aufgewogen werden, heisst es in einem EU-Paper. Alle vier Jahre soll der Europäische Datenschutzbeauftragte dafür sorgen, dass die Systeme geprüft werden.
Noch laufe das derzeitige System nicht rund, da bei den aktiven Mitgliedern teilweise die notwendige Infrastruktur nicht vorhanden sei, berichtet
'Golem'. Einige Länder wie Italien und Griechenland würden erst angeschlossen. Im neuen Vorschlag der EU-Kommission ist nun ein zentraler Router vorgesehen, der in Estland angesiedelt werden soll. Dieser werde als Verbindungspunkt zwischen den Staaten fungieren, ohne dass dies die Datenprozesse oder das Dateneigentum antaste, heisst es im Entwurf aus der EU.
Der Vorschlag der EU-Kommission kann als
PDF heruntergeladen werden.