Am 20. Oktober 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Zwischenbescheid entschieden, dass die Beschwerde von Google gegen die Public-Cloud-Vergabe des Bundes
keine aufschiebende Wirkung erhält. Google rügte, die Ausschreibung des Auftrags durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sei fehlerhaft und damit nichtig. Dieser Einwand ist gemäss Bundesverwaltungsgericht unbegründet. Er hätte gleich nach der Ausschreibung erfolgen müssen.
Google hat nun seine Beschwerde zurückgezogen, wie einer Mitteilung der Bundeskanzlei zu entnehmen ist. Der Bund könne deshalb ab sofort alle Arbeiten weiterführen. "Mit der WTO-Beschaffung 'Public Clouds Bund' kann der Bund künftig hochskalierbare Cloud-Dienste flexibel beziehen", heisst es.
Im Juni 2021 waren die Public-Cloud-Zuschläge für 110 Millionen Franken
an die fünf Hyperscaler Microsoft, Oracle, IBM, AWS und Alibaba erfolgt. Google war dabei leer ausgegangen. Die Zuschläge sorgten für Kritik, nicht zuletzt in der Politik, wo auch Fragen nach der zukünftigen Datenhaltung und dem Datenschutz auftauchten. Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) monierte, dass bei der Beschaffung
nicht alle seine Empfehlungen berücksichtig worden waren.
Bund will eng mit Edöb zusammenarbeiten
Diese Kritik scheint nicht spurlos am Bund vorübergegangen zu sein. "Die Bundesverwaltung ist nicht verpflichtet, das gesamte Beschaffungsvolumen von 110 Millionen Franken über maximal fünf Jahre auszuschöpfen", betont er. Als nächstes würden nun "die weiteren Grundlagen für die Nutzung von Public-Cloud-Diensten erarbeitet, insbesondere eine Checkliste für die Risikoanalyse und die Datenschutzfolgeabschätzung".
Für Daten in der Cloud seien "sorgfältige Abklärungen in jedem Fall nötig", heisst es weiter. "Falls Dienste bezogen werden, muss immer zwingend eine spezifische Risikoanalyse durchgeführt werden. Bei Personendaten muss zusätzlich eine Datenschutzfolgeabschätzung vorgenommen werden." Diese Abklärungen würden in enger Zusammenarbeit mit dem Edöb erfolgen. Anwendungen und Daten mit hohem Schutzbedarf würden in den eigenen Rechenzentren der Bundesverwaltung gehostet.
Und dann ist da noch die Swiss Cloud
Schliesslich kommt die Mitteilung auch noch auf das Thema "Swiss Cloud" zu sprechen, welches durch die Beschaffungsvergabe auch wieder in den Fokus gerückt ist. "Im Dezember 2020 nahm der Bundesrat einen Bericht zur Bedarfsabklärung für eine Swiss Cloud zur Kenntnis. Aus diesem ging hervor, dass der Bedarf nach einer eigenständigen öffentlich-rechtlichen technischen Infrastruktur nicht gegeben ist."
Stattdessen wolle der Bund zwischenstaatliche Zusammenarbeiten bei Cloud-Dienstleistungen prüfen. Unter anderem sondiere er Initiativen für sichere und vertrauenswürdige Dateninfrastrukturen für Europa und prüfe eine Beteiligung an Gaia-X.
Doch der Bund wird in absehbarer Zeit nicht um weitere Diskussionen rund um die Swiss Cloud herumkommen: Im Nationalrat ist eine parlamentarische Initiative zur "Schaffung einer souveränen digitalen Infrastruktur und von Standards für die Sicherheit der Verwaltung" hängig, die auch Cloud-Dienste miteinschliesst. Eingereicht hat sie am 30. September die Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret, mitunterzeichnet haben sie Mitglieder aller Parteien. Und ausgehend von der Westschweiz bereitet das Komitee Swiss Cloud for Swiss Sovereignty (SC4SS) eine Volksinitiative mit ähnlicher Stossrichtung sowie
die Gründung eines Konsortiums für den Aufbau einer Swiss Cloud vor.