Der Ständerat will den Schutz persönlicher Daten verstärken und insbesondere die Regeln für sogenanntes Profiling verschärfen. Bei der Revision des Datenschutzgesetzes weicht er damit von verschiedenen Beschlüssen des Nationalrats ab. Das Ziel sind EU-kompatible Regeln.
In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer das Datenschutzgesetz mit 29 zu 4 Stimmen an. Die laut Justizministerin Karin Keller-Sutter nun "ausgewogene Vorlage" geht zurück an den Nationalrat. Dort dürften die Änderungen wiederum zu langen Diskussionen Anlass geben.
Schutzniveau wie EU
Der Ständerat hat das Gesetz gegenüber der nationalrätlichen Version klar verschärft. Die kleine Kammer verfolgte dabei drei Prämissen: ein mindestens gleiches Schutzniveau wie heute, ein mit EU-Recht kompatibles Gesetz und des Weiteren ein Kompromiss beim Profiling.
Stillschweigend beschloss die kleine Kammer etwa, die Daten über gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten wieder in die Liste der besonders schützenswerten Personendaten aufzunehmen. Ebenfalls oppositionslos beschloss der Ständerat, die Ausnahme von der Informationspflicht bei unverhältnismässigem Aufwand aufzuheben, die vom Nationalrat eingeführt worden war.
Ebenfalls ohne Gegenantrag sieht die kleine Kammer zudem davon ab, einen abschliessenden Katalog der bei der Ausübung des Auskunftsrechts zu erteilenden Informationen einzuführen. Auch in punkto strafrechtliche Sanktionen will der Ständerat weiter gehen als der Nationalrat. So soll wie vom Bundesrat vorgeschlagen die vorsätzliche Nichteinhaltung der Anforderungen an die Datensicherheit bestraft werden.
"Profiling mit hohem Risiko" nur mit Einwilligung
Am umstrittensten waren im Ständerat die Regeln bezüglich Profiling. Ein solches liegt vor, wenn vollständig automatisiert, insbesondere durch einen Algorithmus, personenbezogene Daten ausgewertet werden, um daraus Lebensumstände, Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen einer Person abzuleiten oder vorherzusagen.
Die SP und die Grünen hatten bereits im Nationalrat eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für ein Profiling im Gesetz festschreiben wollen, waren mit diesem Vorhaben aber deutlich gescheitert. Nun schlug der Ständerat mit 19 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung einen Kompromiss bei dieser Art der Datenbearbeitung vor.
Demnach soll der Begriff "Profiling mit hohem Risiko" in das Datenschutzgesetz aufgenommen werden. Dieser soll gelten, wenn Daten verschiedener Herkunft systematisch verknüpft werden oder wenn Rückschlüsse auf verschiedene Lebensbereiche möglich sind. In solchen Fällen braucht es eine ausdrückliche Einwilligung. Bei tiefen Risiken braucht es das nicht.
Der Ständerat will im Datenschutzgesetz auch die Rechte jener Personen stärken, die einer Bonitätsprüfung unterzogen werden. Konkret will sie die Bearbeitung von Daten einschränken, die älter als fünf Jahre sind oder Minderjährige betreffen. (Keystone-sda/hjm)