Die US-Kartellbehörde FTC geht mit einer nachgebesserten Klage gegen die Marktmacht von Facebook vor. Die Behörde habe am 19. August eine geänderte Fassung ihrer zuletzt abgewiesenen Klage gegen die Monopolstellung des weltgrössten sozialen Netzwerkes bei einem Bundesgericht eingereicht, teilte die FTC mit.
Die Kartellwächter erhoffen sich von den Richtern ein Urteil, demzufolge Facebook gezwungen sein könnte, seinen weltweit beliebten Messenger-Dienst Whatsapp und die Foto-Plattform Instagram zu verkaufen. Ausserdem solle Facebook verpflichtet werden, für künftige Übernahmen eine vorherige Genehmigung einzuholen.
Die FTC hatte bereits im Dezember 2020 Klage gegen den Technologieriesen wegen Verstosses gegen das Kartellrecht eingereicht. Darin beschuldigten sie Facebook, kleinere Rivalen aufzukaufen, bevor diese die Dominanz des Unternehmens gefährden.
Im Juni hatte ein US-Gericht die Klage abgewiesen. Bezirksrichter James Boasberg begründete dies damit, dass die Behörde nicht habe darlegen können, dass Facebook eine Monopolstellung auf dem Markt für soziale Medien habe.
Facebook habe auf illegale Weise innovative Konkurrenten aufgekauft, deren mobile Apps dort Erfolg gehabt hätten, wo die eigenen Angebote versagten, betonte die FTC nun. Facebook habe der "Geschäftsverstand und das technische Talent gefehlt, um den Wandel zum Mobilen zu überleben", sagte FTC-Vertreterin Holly Vedova.
Wie vom Richter gefordert, lieferte die FTC nun mehr Beweise. Die Behörde stützt sich dabei auf die Entwicklung der Nutzerzahlen sowie Analysen der Nutzungszeiten der Plattformen. Ausserdem sei die Klage klarer umrissen worden.
Facebook bezeichnete die neu eingereichte Klage in einer Stellungnahme auf Twitter als "bedauerlich". Das Verfahren sei unbegründet, da das Unternehmen keine marktbeherrschende Position habe