Deutsches Bundeskartellamt mahnt Google ab

11. Januar 2023 um 13:03
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Foto: Pawel Czerwinski

Google und Mutterkonzern Alphabet müssen ihre Daten­verarbeitungs­konditionen anpassen, so der Bonner Wettbewerbs­hüter. Nutzende hätten zu wenig Wahlmöglichkeiten.

Das deutsche Bundeskartellamt hat Google abgemahnt: Der Mutterkonzern Alphabet sowie Google Ireland und Google Deutschland müssen ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen, fordern die Bonner Wettbewerbshüter in einer Mitteilung.
"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr grossen Zahl an verschiedenen Diensten", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Google muss sich an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen."
Der Tech-Konzern soll den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen. So seien die bisherigen Wahlmöglichkeiten zu "intransparent" und "pauschal". Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssten Google-Userinnen und -User etwa die Verarbeitung ihrer Daten auf den jeweils genutzten Dienst beschränken können.
Aktuell kann der US-Konzern noch Daten aus Diensten wie der Google-Suche, Youtube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant kombinieren, für unterschiedliche Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten.

Entscheid noch dieses Jahr

Bereits im Dezember 2021 hatte die Behörde festgestellt, dass Google eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Die neue Digitalvorschrift des Kartellamtes erlaubt nun, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken solcher grossen Tech-Unternehmen zu verbieten.
Für bestimmte Dienste muss Google zukünftig auch den europäischen Digital Markets Act (DMA) befolgen. Der DMA beinhaltet ebenfalls eine Vorschrift für die dienstübergreifende Datenverarbeitung – jedoch nur, sofern sogenannte zentrale Plattformdienste involviert sind. Das aktuelle Kartellverfahren reiche allerdings teilweise über die zukünftigen Anforderungen des DMA hinaus. Man stehe dazu "im Austausch mit der Europäischen Kommission", so das Bundeskartellamt
Google kann nun zur Abmahnung Stellung nehmen, Rechtfertigungsgründe und Lösungsvorschläge vortragen. Noch dieses Jahr soll der endgültige Entscheid kommen: Möglich sind eine Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder eine Untersagung durch die Kartellbehörde.
"Unserer Verantwortung kommen wir unter anderem dadurch nach, dass wir unsere Dienste kontinuierlich anpassen", heisst es seitens Google zum Verfahren. "Wir werden uns weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen und versuchen, die Bedenken auszuräumen."

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