Über die Erwerbsersatzordnung (EO) werden Angehörige von Militär, Zivilschutz und Zivildienst für ihren Dienst entschädigt. Jährlich werden dafür über 600'000 Formulare ausgefüllt. Mit dem Programm "EO-Digitalisierung" (EO-D), das vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geleitet wird, soll dieser Prozess
digitalisiert werden. So sollen Arbeitgeber und Ausgleichskassen entlastet werden.
Geht es nach dem BSV, sollen bis Ende 2026 alle Anträge für die Erwerbsersatzordnung online eingereicht werden. Das soll für die Unternehmen und die Ausgleichskassen zu jährlichen Kosteneinsparungen von rund 6 Millionen Franken führen. Der Startschuss für das Projekt war 2022. Jetzt hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) das Vorhaben unter die Lupe genommen.
Dabei zeigte die Prüfung insgesamt ein positives Ergebnis. "Die für die Umsetzung des Programms gewählten Varianten sind nachvollziehbar und das Programmmanagement wurde verbessert", schreibt die EFK, die das Projekt bereits während der Initialisierungsphase untersucht hatte.
Verbesserungspotenzial
Die EFK erwartet aber, dass die Ziele des Programms angehoben werden, um eine vollständige Digitalisierung der EO-Anträge zu gewährleisten. Zudem müssen noch zwei Punkte geklärt werden, die bereits 2022 bemängelt wurden. "Einerseits muss das Stakeholdermanagement verbessert werden, andererseits muss das BSV seine Ziele konkretisieren und einen Mechanismus zur Überwachung der Ziele schaffen und bei ungenügender Zielerreichung Massnahmen ergreifen", hält die EFK fest.
Die EFK kritisiert, dass sich in dieser Angelegenheit noch nichts getan hat. "Das BSV hat die Effizienz- und Qualitätsziele sowie die Ziele im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Fehlern und Betrug noch nicht konkretisiert", heisst es im Prüfbericht. Deshalb wird gefordert, dass das BSV diese Ziele rasch klärt und deren Erreichung während der Umsetzung des Programms oberste Priorität haben.
Von der Umsetzung von EO-D erhofft sich die EFK auch neue Möglichkeiten für die Bekämpfung von Fehlern und Betrug. Deshalb empfiehlt die Finanzkontrolle dem Bundesamt für Sozialversicherungen auch die Entwicklung eines End-to-End-Überwachungskonzepts, um die Risiken im Zusammenhang mit Fehlern und Betrug besser bewältigen zu können.
Reicht die Zeit?
Das Programm sieht vor, dass die Dienstpflichtigen verschiedene Informationen wie ihre Bankverbindung oder den Firmennamen ihres Arbeitgebers selbst angeben, obwohl diese zumindest teilweise bereits vorliegen. "Um eine Mehrfacherhebung derselben Information zu vermeiden, muss dieser Datenaustausch innerhalb des Bundes erweitert werden", schreibt die EFK.
Den vorgesehenen Zeitplan für die Einführung der digitalen Datenlieferung zwischen den einzelnen Akteuren, insbesondere zwischen den Ausgleichskassen und den Arbeitgebern, sieht die EFK aber als unrealistisch an. "Dies könnte die Bearbeitung verlangsamen und einen Grossteil der vorgesehenen Einsparungen gefährden", mahnt sie.
Angesichts der Vielzahl involvierter Akteurinnen und Akteure müsse das BSV, wie von der EFK bereits 2022 empfohlen, eine proaktivere und transparentere Kommunikation unter den Beteiligten fördern. Dadurch soll es eine Gesamtübersicht wahren, die Akteure beaufsichtigen und mit den Risiken umgehen können.