E-ID: Die Standpunkte der Piratenpartei

17. September 2025 um 07:00
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Sora

Die Piratenpartei hat gegen das E-ID-Gesetz das Referendum ergriffen. Sie sieht Risiken, ein unnötiges System und die Priorisierung kommerzieller sowie staatlicher Interessen bei der E-ID.

Am 28. September entscheidet die Schweizer Bevölkerung über das neue E-ID-Gesetz (BGEID). Dagegen haben wir von der Piratenpartei das Referendum ergriffen.
Bereits vor vier Jahren wurde ein erster Vorschlag von der Bevölkerung deutlich abgeschmettert. Als Konsequenz forderten Parlamentarier und Parlamentarierinnen ein neues, staatliches und elektronisches Identifikationsmittel zum Nachweis der eigenen Identität mit den Grundsätzen "Privacy by Design", Datensparsamkeit und dezentrale Datenspeicherung.
Ausserordentlich schnell wurde dieses Projekt vom Bund aufgegleist und mit Millionenbudget an der Umsetzung gearbeitet. Doch heute stellen wir ernüchternd fest, dass die geforderten Grundsätze kaum eingehalten werden. Und dennoch sind Behörden, viele Parlamentarier und ehemalige Mitstreiterinnen vom Resultat begeistert. Oder sie tun so als ob.

Risiken einer schleichenden Verpflichung

Obwohl die Befürworter die E-ID als freiwilliges und modernes Instrument darstellen, das den digitalen Alltag erleichtern soll, sprechen starke Argumente gegen das jetzt vorliegende Gesetz. Im Folgenden beleuchte ich insbesondere die Risiken einer schleichenden Verpflichtung, die Unnötigkeit des Systems und die Priorisierung kommerzieller sowie staatlicher Interessen gegenüber den Bedürfnissen von Bürgen und Bürgerinnen.
  • Erstens: Die Befürworter preisen die E-ID als freiwilliges Instrument. Doch das Gesetz erlaubt Hürden für Nicht-Nutzer: Zwar muss ein persönliches Erscheinen als Alternative akzeptiert werden, doch wie, wo, wann und zu welchen Kosten ist offen. Prohibitive Hürden für Nicht-E-ID-Nutzer können also legal eingebaut werden, insbesondere bei Privatunternehmen wie Banken oder reinen Onlinediensten. Und Kantonen ist es gemäss Artikel 31 BGEID explizit erlaubt, Gebühren für Dienstleistungen vor Ort zu erheben. All das führt zu einer Diskriminierung von Menschen mit geringem technischen Verständnis, wenig Einkommen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Das BGEID selbst und weitere gesetzliche Vorhaben deuten dagegen auf eine umfassende Verwendung der E-ID hin: Im neuen Jugendschutzgesetz wird die Altersverifikation aller Nutzer von Film- und Gamingangeboten zur Pflicht und führt zu einem Ausweiszwang von Playstation bis zu Disney+ und Netflix. Vorstösse im Parlament fordern die Identifizierung aller Personen, die auf Internet-Portalen kommentieren. Der Eintrag im Organspenderegister zum Widerspruch gegen die Organspende soll nur mit der E-ID möglich sein. Beim geplanten VÜPF müssen Dienste wie Proton und Threema ihre Nutzer zwingend identifizieren. Die E-ID wird also zur de facto Voraussetzung, zur Grundlage für viele Alltagsaktivitäten. Die Grenzen zwischen Freiwilligkeit und Zwang werden verwischt. Dies bedroht die digitale Inklusion, insbesondere für Kinder und Senioren, die keine Smartphones nutzen.
  • Zweitens: Die E-ID ist schlicht unnötig, da es bewährte Lösungen für Behördendienste gibt. Die Abwicklung von Steuererklärungen, Baugesuchen oder Kita-Gutscheinen kann bereits heute über die vom Bund und den Kantonen entwickelte Agov-Lösung effizient und sicher erledigt werden. Diese ist vollständig staatlich und unabhängig von privaten Unternehmen wie Google oder Apple. Ein hohes Mass an Datenschutz und Neutralität ist gewährleistet. Eine neue E-ID braucht es also nicht, um den administrativen Alltag zu digitalisieren – die Infrastruktur existiert bereits. Darüber hinaus bleiben Anwendungen wie die Kontoeröffnung bei einer Bank oder der Abschluss eines Abos für die Kletterhalle. Und natürlich der Ausweiszwang im Internet, der bekanntlich keine Bedarfslücke schliesst, sondern neue Probleme schafft. Die Argumentation der Befürworter basiert also auf einem Identifikations-Hype und Modernisierungsdruck und kaum auf den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung.
  • Drittens: Artikel 23 des BGEID erlaubt es allen privaten Anbietern, umfassende und staatlich verifizierte Personendaten zu verlangen, "wenn es für die Zuverlässigkeit der Transaktion unbedingt erforderlich ist". Eine Zuverlässigkeit ist aber immer erwünscht. Bei jedem Formular, in jedem Onlineshop, auch bei Wettbewerben. Bestehende Datensätze werden also mit staatlich verifizierten Identitätsdaten "veredelt". Diese Erosion des Datenschutzes sabotiert den Schutz der Bürger und Bürgerinnen und fördert den Missbrauch: Es werden Profile erstellt, die weit über das Freiwillige und Notwendige hinausgehen. Der Profit steht über der Privatsphäre. Und als Konsequenz können Staaten zu Überwachungszwecken auf diese Daten zugreifen.
Befürworter reden beim BGEID von Innovation, von Souveränität, von Wettbewerbsfähigkeit. Doch die zunehmende Pflicht zum Ausweiszwang bedroht Freiwilligkeit und Inklusion. Die Unnötigkeit der E-ID entlarvt den Mangel an echten Vorteilen. Und die Orientierung an kommerziellen Interessen gefährdet den Datenschutz. Die kommende Volksabstimmung bietet uns die Chance, diesen Weg zu stoppen.
Der Autor
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Jorgo Ananiadis ist seit 2020 Präsident der Piratenpartei Schweiz. Er ist Mitglied des Grossen Gemeinderats Ostermundigen. Der Elektroingenieur ist als Unternehmer, Projektleiter und Dozent tätig.


Vor der Abstimmung zur E-ID

In einer Artikelserie lässt inside-it.ch Befürworter und Gegner der Vorlage zu Wort kommen.
Bisher erschienen:
Lesen Sie morgen, Donnerstag: Die Standpunkte von Swico

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