Im Prozess um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange von Grossbritannien an die USA haben die Amerikaner einen weiteren Schritt in Richtung Auslieferung erwirkt. Wie
'The Guardian' berichtet, haben die USA die Todesstrafe für Assange ausgeschlossen und versichern ihm die Einhaltung der Grundrechte. Darunter fallen etwa die Presse- und Meinungsfreiheit.
Mit ihren Zugeständnissen verhindern die USA eine direkte Berufung von Assange gegen seine mögliche Auslieferung. Wie die britische Zeitung berichtet, wurde dem zuständigen Gericht ein entsprechendes Schreiben übermittelt. Damit soll der Weg für eine Anhörung am 20. Mai frei sein. Bei dieser entscheidet das oberste britische Gericht, ob sich Assange in den Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen verantworten muss.
Neben der Einhaltung der Grundrechte versichern die Amerikaner auch, dass Assange als gebürtiger Australier aufgrund seiner Staatsangehörigkeit nicht benachteiligt werde. Für ihn soll im Rahmen des ersten Verfassungszusatzes derselbe Schutz wie für einen Bürger der Vereinigten Staaten gelten. Trotzdem fordern die Amerikaner, dass die Anwendung des Rechts ausschliesslich in der Verantwortung eines US-Gerichts liegt.
Unzureichende Zusicherungen
Stella Assange, die Ehefrau des Whistleblowers, schrieb dazu auf X: "Das Schreiben enthält eine lose Zusicherung, dass Assange versuchen kann, den ersten Verfassungszusatz im Prozess geltend zu machen. Aber das US-Justizministerium kann nicht garantieren, dass er dieses Recht auch wirklich erhält, was es nach dem britischen Auslieferungsrecht, das auf der Europäischen Menschenrechtskonvention basiert, genau tun müsste."
Die Frau von Assange appellierte zudem an den US-Präsidenten Joe Biden, er solle die Strafverfolgung gegen ihren Ehemann einstellen.
Letzte Chance in Grossbritannien
Im Februar starteten am Londoner High Court die Verhandlungen darüber, ob der Wikileaks-Gründer gegen seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen darf. Ende März wurde der Berufungsantrag vom Gericht
in sechs von neun Punkten abgelehnt. Zu den letzten drei offenen Sachverhalten durften die USA aber noch einmal Zusicherungen nachliefern.
Weil die Amerikaner jetzt nachgebessert haben, steht am 20. Mai eine weitere Anhörung an. Wird Assanges Antrag auf Berufung dort abgelehnt, hat er seine Rechtsmittel in Grossbritannien vollständig ausgeschöpft. Ihm bliebe dann nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Bei einer Verurteilung in den USA drohen Assange bis zu 175 Jahre Gefängnis.