Im Sommer 2025 erhielten verschiedene Schweizer Provider amtliche Post. Die Staatsanwaltschaft Wallis schickte wegen betrügerischen Websites Verfügungen an die Internet Access Provider. Die Staatsanwaltschaft Waadt beschritt wegen anderen betrügerischen Websites sowie wegen der Website einer Klimaschutzorganisation denselben Weg. Die Behörden
verlangten sofortige Netzsperren.Während Unternehmen wie Swisscom, Salt und Sunrise die Verfügungen umsetzten und die beanstandeten Websites blockierten, wehrte sich der Winterthurer Provider Init7 vor Gericht.
Teilerfolg schon vor dem Kantonsgericht
Init7-Anwalt Simon Schlauri erklärte zu den Fällen gegenüber inside-it.ch: "Die Staatsanwaltschaft wollte Domains von Websites mit betrügerischen Inhalten sperren lassen. Zunächst hiess es, die Domain soll beschlagnahmt werden – das ist aber versandet, nachdem wir geltend gemacht hatten, eine 'Beschlagnahme' von Domains gehe technisch nicht. Denn Init7 ist nicht Registrar, nur Access Provider." Darauf seien neue Verfügungen ergangen mit der Argumentation, wieso "Beschlagnahme" als Sperre zu verstehen sei.
Einen ersten Erfolg errang das Unternehmen im vergangenen Mai
vor dem Waadtländer Kantonsgericht. Dieses lehnte die Sperrung der URLs der Organisation Grondement des terres ab. "Der Fall der Klimaschutzorganisation zeigt, dass Netzsperren ein Missbrauchsrisiko bergen. Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaften ein derart einseitiges Zensurinstrument in die Hände bekommen", sagte Schlauri zu diesem Urteil. Auslöser für das Vorgehen der Waadtländer Staatsanwaltschaft war eine durch die Organisation durchgeführte Kundgebung, in deren Umfeld es zu einem Brandanschlag kam. Die Website habe aber zu keinerlei Delikten aufgerufen.
Bundesgericht: Keine gesetzliche Grundlage
Im Fall der betrügerischen Websites zog Init7 die Verfügung vor das Bundesgericht. Das höchste Schweizer Gericht hat jetzt in einem am 4. November veröffentlichten Urteil die Beschwerde des Providers gutgeheissen. "Ausser in gesetzlich besonders geregelten Spezialfällen besteht für die Anordnung einer Netzsperre (Blockierung des Zugangs zu einer Website) gegenüber Internetanbietern keine gesetzliche Grundlage", hält das Bundesgericht in einer Mitteilung zum Urteil fest. "Die fraglichen Bestimmungen zur Sicherungseinziehung und Beschlagnahme bilden keine ausreichende gesetzliche Grundlage zur Anordnung einer Netzsperre."
Im Schweizer Recht gebe es mehrere spezialgesetzliche Regelungen zur Anordnung von DNS-Sperren: "Das Geldspielgesetz erlaubt die Sperrung des Zugangs zu in der Schweiz nicht bewilligten Online-Geldspielen und das Fernmeldegesetz die Sperrung von Angeboten verbotener Pornografie; im Bereich des unlauteren Wettbewerbs können Domain-Namen bis zum Abschluss eines Strafverfahrens vorläufig gesperrt werden", so das Bundesgericht.
Netzsperren nur unter genau definierten Bedingungen
Der Gesetzgeber habe damit in bestimmten Bereichen eine Rechtsgrundlage geschaffen, um Netzsperren unter genau definierten Bedingungen zu erlauben. "Diese Sonderregelungen sprechen dagegen, vergleichbare Massnahmen im strafrechtlichen Bereich durch eine weite Auslegung allgemeiner Bestimmungen zuzulassen, wie sie diejenigen zur Sicherungseinziehung und zur Beschlagnahme darstellen", begründet das Gericht sein Urteil.
Für Netzsperren ausserhalb der Spezialregelungen wäre ebenfalls festzulegen, bei welchen Gesetzesverletzungen sie angeordnet werden dürfen, welche Behörde sie endgültig verhängen kann und unter welchen Bedingungen dies gegebenenfalls vorläufig zulässig wäre, heisst es weiter. Diese politischen Abwägungen seien primär vom Bundesgesetzgeber zu treffen. Das Bundesgericht könne "eine solche Regelung nicht mittels Lückenfüllung einführen".
"Urteil im Sinne der Demokratie und der Freiheit"
In einer Mitteilung spricht Init7 von einem "klaren Verdikt". Das Unternehmen habe sich als einziger Provider der Schweiz in verschiedenen Verfahren gegen Anordnungen der Waadtländer und Walliser Staatsanwaltschaften gewehrt und damit eine "grundlegende demokratiepolitische Frage" bis vor das höchste Gericht der Schweiz gebracht. "Das Urteil ist aus Sicht der Demokratie und Informationsfreiheit im Internet richtungsweisend."
Init7-Gründer Fredy Künzler schreibt auf Linkedin ebenfalls von einem Urteil im Sinne der Demokratie und der Freiheit. "Ich bin sehr glücklich, dass Rückgrat, ziviler Ungehorsam und das Engagement für ein offenes und unzensuriertes Internet sich in unserem Land noch lohnt." Das Urteil sei eine "Ohrfeige für die selbstherrlichen Staatsanwälte".
Noch hängig ist eine Strafanzeige und Bussenverfügung über 6000 Franken gegen Künzler als Privatperson "wegen Missachtung einer behördlichen Anordnung". Init7 habe beantragt, dieses zusätzlich eröffnete Verfahren einzustellen, "jetzt wo klar ist, dass die verlangten Sperren illegal waren", so das Unternehmen.