EU eröffnet Untersuchung gegen X wegen Datensammlung für Grok

14. April 2025 um 09:43
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Foto: Kelly Sikkema / Unsplash

Eine erste Klage hatte die irische Datenschutzbehörde noch fallen­gelassen. Jetzt eröffnet sie eine neue Untersuchung gegen Elon Musks Unternehmen.

Die in der EU für den Onlinedienst X zuständige Datenschutzbehörde in Irland hat eine Untersuchung gegen das Unternehmen von US-Milliardär Elon Musk wegen der Verwendung personenbezogener Daten zum Trainieren seiner KI-Modelle eingeleitet. Ende März ging die Social-Media-Plattform in Musks KI-Firma xAI auf, die auch den Chatbot Grok entwickelt.
Untersucht wird, ob personenbezogene Daten europäischer Nutzerinnen und Nutzer aus "öffentlich zugänglichen Beiträgen" auf X unrechtmässig verwendet wurden, wie die irische Behörde Data Protection Commission (DPC) mitteilte. X hat die Daten den Angaben zufolge vor allem zum Trainieren von Grok genutzt.

Möglicher Verstoss gegen DSGVO

X hatte im vergangenen Sommer angekündigt, bestimmte Daten seiner europäischen Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr für seine KI-Entwicklung zu nutzen. Die Datenschutzbehörde liess daraufhin eine Klage vor dem irischen High Court fallen. Die Behörde will nun aber prüfen, ob X gegen die Daten­schutz-Grund­verordnung verstossen hat.
X und viele andere grosse US-Tech-Unternehmen haben ihren EU-Sitz aus steuerlichen Gründen in Irland. Im vergangenen September hatte die irische Datenschutzbehörde bereits eine Untersuchung gegen Google wegen der Verwendung von personenbezogenen Daten zum Trainieren seines Chatbots "Pathways Language Model 2" (PaLM2) eingeleitet.

Edöb sieht Vorgaben in der Schweiz erfüllt

Vor kurzem hat sich auch der Eidgenössische Datenschutz­beauftragte (Edöb) zu X und Grok geäussert. Er schloss eine Vorabklärung über die Verwendung von Personendaten auf der Plattform X für das Training von Grok ab.
Wie der Edöb mitteilte, können Nutzerinnen und Nutzer von X der Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge für das Training von KI widersprechen. Weiter habe das Unternehmen während der Vorabklärung eine Vertretung in der Schweiz bezeichnet. Der Edöb sei deshalb zum Schluss gekommen, "dass das Unternehmen mit dieser auch in der EU angebotenen Widerspruchsmöglichkeit die Vorgaben des Datenschutzgesetzes erfüllt".

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