EU erweitert Produktehaftung auf Software

15. Dezember 2023 um 11:15
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Illustration: Erstellt durch inside-it.ch mit Dall-E / GPT-4

Ein 40 Jahre altes Gesetz wird revidiert. Künftig sollen Konsumentinnen und Konsumenten etwa bei Datenverlust durch Defekte einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Wer durch ein defektes Produkt geschädigt wird, soll einfacher zu einer Entschädigung kommen. Dies haben die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in Brüssel beschlossen. Sie haben neue Regeln zur Produkthaftung bestimmt, die sich deutlich stärker als bislang auf den Markt für digitale Produkte ausrichten.
Die neuen Regeln sehen auch Haftung für immaterielle Schäden – etwa psychische Folgen – vor und gelten auch für digitale Produkte wie Software. Künftig sollen Konsumentinnen und Konsumenten Schadenersatz verlangen können, wenn etwa private Daten wegen eines Softwarefehlers oder eines Festplattenschadens gelöscht oder korrumpiert werden.
Ausserdem soll die Beweislast für Verbraucher erleichtert werden. Das gilt wiederum besonders, wenn es sich um technisch komplexe Produkte handelt. Dabei können Anwenderinnen und Anwender auch von der Firma fordern, dass sie "notwendigen und verhältnismässige" Beweise offenlegen muss. Haftbar soll immer ein in der EU ansässiges Unternehmen sein – etwa Hersteller, Importeur oder Vertreter – auch wenn das Produkt ausserhalb des Staatenbundes erworben wurde.
Die Regeln sollen nicht für Open-Source-Software gelten, die unkommerziell entwickelt oder bereitgestellt wird.
Die EU wird damit ein 40 Jahre altes Gesetz revidieren, das den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Es muss noch offiziell von Plenum des EU-Parlaments und den EU-Staaten bestätigt werden.

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