EU reguliert den Kryptomarkt

20. April 2023 um 09:40
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Foto: Kanchanara / Unsplash

Eine neue Verordnung soll Anlegerinnen und Anleger besser schützen. Manche fordern sogar noch strengere Regeln.

Das EU-Parlament hat Regu­lier­ungen für die Krypto- und Block­chain-Branche beschlossen. Die Markets-in-Crypto-Assets-Verordnung (MiCA) soll künftig als einheitliche Rechtsgrundlage für Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Krypto-Dienstleister dienen. Mit der Verordnung sollen in der ganzen EU einheitliche Regeln und Wettbewerbsbedingungen für Krypto-Dienstleister herrschen.
Neu sind diese dazu verpflichtet, ein "Whitepaper" mit detaillierten Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert zu veröffentlichen. Zudem muss das Papier eine leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Informationen über die Währung enthalten. Ausserdem wurden bestimmte Regelungen gegen Markt­missbrauch, Manipulationen und Insiderhandel verschärft.
"Anlegerinnen und Anleger in Kryptowerte werden durch die neue Verordnung besser geschützt", sagte Benedikt Faupel, Bereichsleiter Blockchain beim Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche. Gerade die jüngsten Skandale, etwa um die Kryptobörse FTX, hätten das Vertrauen in Kryptowährungen zerstört.
Die Aufsichtsbehörden haben nun 18 Monate Zeit, um entsprechende Standards zu entwickeln und in der Praxis durchzusetzen. Für Unternehmen gelten die neuen Regeln dann ab 2024. Dabei gibt es bereits Forderungen nach einer Nachfolgeverordnung, die unter anderem auch Krypto-Asset-Staking und -Lending miteinbezieht.

Auswirkungen auf die Schweiz

Die Entscheidungen könnten potenziell auch hierzulande Auswirkungen haben. So sieht die Verordnung beispielsweise keinen Marktzugang für Drittstaaten vor. Die Erbringung von Dienstleistungen aus anderen Ländern wäre nur möglich, wenn die Dienstleistungen ausschliesslich auf Initiative einer in der EU ansässigen Person angeboten würden.
In einem Bericht, der die Digitalstrategie der Europäischen Union beurteilt, hält der Bund fest, dass sich nur schwer beurteilen lässt, inwiefern sich die Regulierung zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie des Finanzsektors vor Risiken im Umgang mit der Technologie eigne.
Dennoch seien die eingeführten Marktzugangsbeschränkungen von erheblicher Bedeutung für die weitere Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes.

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