EuGH verbietet Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

20. September 2022 um 15:06
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Foto: Chris Yang / Unsplash

Solange die nationale Sicherheit nicht gefährdet ist, bleibt die Datenspeicherung auf Vorrat in Deutschland verboten.

Die im deutschen Gesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar, dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Ohne begründeten Verdacht dürfen die Kommunikationsdaten der Bevölkerung nicht von den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden, ausser es treten bestimmten Ausnahmen in Kraft.
So sollen nur ausnahmsweise und vorübergehend Verkehrs- und Standortdaten gespeichert werden dürfen. Dem EuGH nach sollen die Telcos dann zur Datenspeicherung verpflichtet werden können, wenn die nationale Sicherheit gefährdet ist oder wenn die Daten für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität oder zur Verhütung von schwerwiegenden Bedrohungen für die Öffentlichkeit gebraucht werden.
Der EuGH wurde zum Thema Vorratsdatenspeicherung schon von verschiedenen Ländern konsultiert. In seinen Entscheiden hat er aber stets gegen die geltenden nationalen Regeln gestimmt, mit ähnlicher Begründung wie im Urteil gegen Deutschland. Während Sicherheitspolitiker in der Datenspeicherung auf Vorrat ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer das Vorgehen für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.

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