Das KI-Komitee des Europarats hat in Strassburg eine Konvention zu Künstlicher Intelligenz zu Ende gebracht. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung, um selbst ein allfälliges KI-Gesetz zu erarbeiten. Die Konvention werde garantieren, dass die juristischen Normen des Europarats in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz respektiert werden, liess sich Marija Pejcinovic Buric, Generalsekretärin des Europarats in einer Mitteilung zitieren.
Der Text der finalen KI-Konvention blieb dabei unveröffentlicht, es gibt lediglich einen provisorischen
Entwurf vom Dezember 2023 (PDF). Das Papier wurde von den 46 Mitgliedstaaten des Rats, weiteren Beobachterstaaten wie den USA, Israel, Kanada und Japan, internationalen Organisationen, Unternehmen sowie der Wissenschaft erarbeitet, wie der Webseite des Europarats zu entnehmen ist. Geleitet wurde das Komitee von Thomas Schneider, Vizedirektor des Schweizerischen Bundesamts für Kommunikation (Bakom).
Zivilgesellschaft ausgeschlossen
Gerade die Beteiligung der Drittstaaten als Beobachter mit Mitsprache- aber ohne Stimmrecht brachte bei verschiedenen Non-Government-Organisationen (NGO) die Sorge hervor, dass die neue Konvention zugunsten der grossen amerikanischen Tech-Konzerne verwässert werden könnte. Während die NGO von der Ausarbeitung der KI-Konvention ausgeschlossen wurden, wurde hinter den Kulissen erbittert um Geltungsbereiche und Formulierungen gerungen, wie die
'Republik' schreibt.
Zu Beginn der Verhandlungen hätten zivilgesellschaftliche Anliegen beim KI-Komitee durchaus Gehör gefunden, bestätigen einige Teilnehmerinnen gegenüber dem Magazin. Doch die Arbeitsweise verunmöglichte es den NGO, die zwischenstaatlichen Kompromisse im Nachhinein zu korrigieren. Sie störten sich beispielsweise daran, dass alle Systeme, die unter dem Deckmantel der "nationalen Sicherheit" entwickelt und eingesetzt werden, nicht von der Konvention erfasst werden.
In einem
offenen Brief (PDF) warnten deshalb 90 Organisationen davor, dass der internationale Vertrag zur Regulierung von KI keine klaren Regeln für Big Tech vorsehen und den Staaten im Umgang mit ihnen zu viele Freiräume lassen würde. Unterzeichnet wurde dieses Schreiben von mehr als einem Dutzend zivilgesellschaftlichen Organisationen aus der Schweiz, unter anderem von Algorithmwatch Schweiz und der Digitalen Gesellschaft Schweiz.
Schweiz wartet ab
Trotz aller Kritik habe am Ende der allseitige Wille gesiegt, ein Abkommen von globaler Reichweite zu erarbeiten, sagte Thomas Schneider, der Vorsitzende des KI-Komitees auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Text muss jetzt noch durch das Ministerkomitee des Europarats formell verabschiedet werden. Dies soll in den nächsten Wochen geschehen. Anschliessend können die Staaten die Konvention ratifizieren und auf nationaler Ebene in Gesetzen implementieren.
In einer Medienmitteilung zur neuen KI-Konvention schreibt Angela Müller, Leiterin von Algorithmwatch Schweiz: "Der Europarat schafft einen Präzedenzfall, wenn er den ersten internationalen Vertrag zu KI schafft, der Menschenrechte und Demokratie schützen soll – und dann Sicherheitsbehörden einen Freipass erteilt und Tech-Konzerne nur mit Samthandschuhen anfasst. Das könnte zukünftige Regulierungsvorhaben prägen."
In der Schweiz hat der Bundesrat im November 2023 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eine
Analyse in Auftrag gegeben. Diese soll unter anderem die Regulierung des Europarats und der Europäischen Union berücksichtigen. Letztere hat letzte Woche ihren
AI Act angenommen. Die fertige Analyse soll bis Ende 2024 vorliegen, darauf basierend plant der Bundesrat dann für 2025 einen konkreten Auftrag für eine KI-Regulierung.
(Mit Material von Keystone-sda)
Update 17.00 Uhr: Statement von Algorithmwatch Schweiz im zweitletzten Absatz ergänzt.