Das EU-Parlament gibt grünes Licht für schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union. Die Parlamentarier in Strassburg stimmten mehrheitlich für den AI Act, "das weltweit erste KI-Gesetz".
Das Regelwerk geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 zurück. Sie hat einen risikobasierten Ansatz gewählt, der je nach Höhe der potenziellen Gefahren strengere Auflagen oder teilweise auch Verbote vorsieht.
Gänzlich verboten werden Social-Scoring-Systeme, also Algorithmen, die das soziale Verhalten von Menschen bewerten. Auch die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben. Weiter wird die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verboten, wobei es aber Ausnahmen für Polizeien und andere Sicherheitsbehörden geben soll.
Auflagen soll es auch für risikoreiche Anwendungen geben. Dazu gehören unter anderem Systeme, die in der Strafverfolgung, dem Gesundheitswesen oder der beruflichen Bildung eingesetzt werden.
Schrittweise Umsetzung in den Ländern
Für die Mitgliedsstaaten bedeutet das, dass sie zunächst schrittweise verbotene Systeme ausser Betrieb nehmen müssen. Nach zwei Jahren sollen alle Punkte des Gesetzes vollständig umgesetzt sein.
Die Mitgliedstaaten müssen auch Sanktionen beschliessen, wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten. Dies können Geldstrafen sein. Privatpersonen, die Verstösse gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.
Die Schweiz beobachtet
Die Bundesbehörden beobachten die europäischen Entwicklungen bei der Regulierung KI. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) analysiert die Auswirkungen der EU-Regulierung, wie Mediensprecherin Caroline Sauser der Nachrichtenagentur 'Keystone-SDA' auf Anfrage sagte. Im vergangenen November beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze für die KI zu erstellen.
Die Analyse soll auf bestehendem Schweizer Recht aufbauen und mögliche Ansätze aufzeigen, die mit der KI-Verordnung der EU und der KI-Konvention des Europarats kompatibel sind. Die beiden internationalen Regelwerke seien für die Schweiz relevant. Der Europarat ist noch mit der Erarbeitung einer KI-Konvention beschäftigt. Diese Woche tagt dazu ein entsprechendes Komitee, dessen Vorsitz der Schweizer Bakom-Vizedirektor Thomas Schneider inne hat.
Bis Ende 2024 will der Bundesrat eine Basis schaffen, damit er 2025 einen konkreten Auftrag für eine Regulierungsvorlage KI erteilen und die Zuständigkeiten regeln kann, wie es
vor wenigen Monaten aus Bern hiess. (Mit Material von Keystone-sda)